Wie die Nachrichten von der Revolution in unser Land drangen – vom Schweizerclub
Die Schweizer vernahmen von der Revolution durch Briefe. - Man denke an die der Magdalena Schweizer. Aber auch Emigranten, Reisende und ganz besonders Zeitungen und Flugschriften berichteten von den wilden Begebenheiten in Frankreich.
Wichtig war auch die absichtliche Verbreitung von Nachrichten über die Französische Revolution. So erschienen im Baselbiet Abgesandte der Franzosen. Sie priesen die Revolution und suchten die Leute mit Wort und Schrift zu ihr zu bekehren.
In Paris gründeten revolutionär gesinnte Schweizer im Jahre 1790 einen Verein, den sogenannten Schweizerklub. Ihr Präsident, ein Advokat aus dem Greyerzerlande, verfaßte eine leidenschaftliche Flugschrift und sandte tausend oder zweitausend Exemplare an Gemeinde- und Stadträte und an einzelne Bürger. Der Verfasser rief seinen Lesern zu:
«Das tyrannische Frankreich ist verschwunden; ein neues ist an seine Stelle getreten. Könntet ihr, liebe Mitbürger, sehen, was wir sehen, ihr würdet euch überzeugen, daß da eine Macht vorhanden ist, die uns helfen wird, die verlorene Freiheit wieder zu gewinnen. Schweizer zu Stadt und Land, welsche und deutsche, ahmt das Beispiel Frankreichs nach und einigt euch wie Brüder! Wählt in allen Gemeinden uneigennützige Vaterlandsfreunde. Diese sollen zusammentreten und die neue Ordnung beraten und einführen. Will jemand sie hieran hindern, dann blast Generalmarsch, läutet die Sturmglocken und greift zu den Waffen!»
Die schweizerischen Regierungen bekämpften die Verbreitung der revolutionären Gedanken. So ließen Landammann und Rat von Uri das «Mord- und Brandbüchlein des verruchten Klubs» durch den Scharfrichter auf dem Platze von Altdorf verbrennen. Die savoyischen Kesselflicker, die in unserem Lande ihrem Gewerbe nachgingen, erhielten Befehl, über die Veränderungen in der Fremde nichts auszukramen. Der Rat von Bern verbot acht französische Zeitungen. Auch wies er die Landvögte an, dafür zu sorgen, daß keine Wanderbuchhändler und Hausierer in ihren Krätzen fremde Flugschriften in die Dörfer hinaustrugen und auf dem Markt oder von Haus zu Haus verkauften.
Wie die Schweizer über die Revolution dachten
Die Gewalttaten in Frankreich gefielen den meisten Schweizern nicht. Nach der Niedermetzelung der Schweizergarde wünschte Georg Müller, der Bruder eines berühmten Geschichtsschreibers in Schaffhausen, daß Gott die «vermaledeieten» Franzosen «für ihre Tigerwut» strafen möge.
Auch teilte er seinem Bruder mit:
«Der Tod des Königs hat in unserm Kanton gewaltiges Aufsehen erregt. Bauern und Bauernweiber, die Gemüse auf den Markt brachten, fragten allenthalben, wie es in Frankreich stehe, und als die betäubende Nachricht kam, sah ich Frauen, die sich die Haare ausrauften und überlaut weinten.»
Es gab indessen auch Schweizer, welche dachten: Die Übeltaten in Frankreich gehen vorüber; man darf sie deshalb nicht zu schwer nehmen; die Hauptsache ist, daß die Franzosen die Republik ausgerufen haben; diese ist «schön wie die aufgehende Sonne››. Solche Freunde der Revolution in unserem Lande fuhren fort, ihre Zimmer mit Bildern französischer Politiker zu schmücken. Und als Frankreich zum Schwerte griff und gegen das Ausland Krieg führte, sagten sie: «Wir wünschen der fränkischen Republik Sieg und Erfolg gegen die Könige»
Hie und da kam es vor, daß Schweizer aus Freundschaft zu den Franzosen Feste veranstalteten. So erzählen Georg Müller und ein Winterthurer:
«Mitte November 1791 haben in einem Gasthof in Winterthur Bürger aus allen Ständen wegen der siegreichen Waffen der Franzosen ein Freudenfest gefeiert mit einem Fraß und einem Gelage. Die 83 Klubisten, bekränzt mit Freiheitskappen (Jakobinermützen), soffen so lange auf die Gesundheitder Franken und auf die allgemeine Gleichheit, bis mehrere berauscht unter den Tisch sanken.»
Die Bewohner von Stäfa wünschen Handels- und Gewerbefreiheit und Gleichberechtigung mit der Stadt
In der Schweiz gab es keinen verschwenderischen Hof wie in Frankreich. Die Regierungen der verschiedenen Orte waren vielmehr sparsam und haushälterisch. Sie bauten mit den Steuergeldern nicht Paläste, sondern gute Straßen und Spitäler sowie Korn» und Waisenhäuser. Und während die
benachbarten Fürsten ihren Untertanen alle politischen Rechte raubten, ordneten bei uns die Bürger in den Gemeinden und Bezirken die meisten Angelegenheiten selbst. Sie waren aber doch nicht überall zufrieden. Zu den Mißvergnügten gehörten die Landleute in den industriellen Kantonen, also in Zürich, Schaffhausen und Basel. Worüber hatten sie sich zu beklagen?
Im Mittelalter hatte der Grundsatz gegolten: Die Landleute sollen sich mit Landwirtschaft und die Städter mit Handwerk und Gewerbe beschäftigen. Der Landmann sollte nur die allernotwendigsten Berufe, wie die der Wagner, Schmiede, Sattler und Schuster, ausüben dürfen. Das war eine zweckmäßige Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land. Im Laufe der Zeit änderten sich aber die Verhältnisse.
Die Glaubensflüchtlinge des 16.und 17. Jahrhunderts hatten sich in ihrer Heimat mit Baumwoll- und Seidenindustrie beschäftigt. Sie kannten treffliche Werkzeuge und gute Absatzmöglichkeiten. Nun gründeten diese Fremden in unserem Lande Werkstätten, Betriebe und Handelshäuser. Infolgedessen nahm die Seiden» und Baumwollindustrie in Basel, Zürich und Schaffhausen einen mächtigen Aufschwung. Die Mitglieder der betreffenden Zünfte vermochten die Arbeit nicht mehr zu bewältigen. Sie gaben darum Rohseide, Rohbaumwolle und Wolle den Landleuten zur Verarbeitung und bezahlten ihnen den Arbeitslohn. Es kam aber nicht ganz selten vor, daß diese Landleute Material vergeudeten oder veruntreuten, d.h. für sich selbst verarbeiteten. Deshalb entschlossen sich die Zunftherren in der Stadt, den Landleuten das Rohmaterial zu verkaufen und das Arbeitserzeugnis, Garn und Tuch, von ihnen zurückzukaufen.
Gegen Ende des 18.Jahrhunderts begann diese Ordnung den Bewohnern der Dörfer am Zürichsee zu mißfallen. Sie waren zu Wohlstand und Bildung gelangt, besaßen hübsche Häuser, kleideten sich wie Städter und vergnügten sich wie diese in Musikvereinen und Theatergesellschaften.
Eines Tages lernten diese Landleute Revolutionsschriften kennen und den Ruf «Freiheit und Gleichheit !››. Da fragten sie sich: Warum sollten wir in Handel und Gewerbe, aber auch im Militär sowie bei der Besetzung von Ämtern und in andern Dingen nicht die gleichen Rechte erlangen wie die Städte: ?
Im Sommer 1794 verfaßte ein Mitglied einer Lesegesellschaft in Stäfa eine höfliche Bittschrift an den Rat. Es hieß in ihr: «Der größte Teil des Volkes am Zürichsee und in den Gegenden von Kiburg, Grünigen, Greifensee . . beschäftigt sich mit der Verarbeitung von Baumwolle. Allein kein Landmann darf diese auf den großen Handelsplätzen des Auslandes selbst einkaufen; sonst wird ihm die Ware weggenommen, oder er wird gebüßt oder gar am Leibe gestraft. Er soll die Baumwolle vielmehr von einem Herrn und Bürger in der Stadt um den Preis annehmen, den sich der betreffende gern bezahlen läßt. Die Baumwolle darf er spinnen und weben, aber nicht einmal bleichen. Ferner darf
er bei den genannten Strafen Garn und Tuch nicht selbst im Ausland verkaufen, sondern er muß sie wiederum an einen Herrn und Bürger verkaufen, der dafür zahlt, was er will.
Und wie mit der Baumwolle, so steht es auch mit der Seide und anderen Stoffen. So können die Kaufleute in der Stadt den Kauf- und Verkaufspreis miteinander verabreden. Und wenn etwa der Handel des Krieges wegen oder aus andern Gründen nicht gut geht, so kann der Kaufmann in der
Stadt sein Geschäft schließen und den Landleuten erklären: Heute kaufe ich nicht.
Auch die Berufsleute leiden unter der Herrschaft der Zünfte. Der Handwerker auf dem Lande darf nicht tun, was er will, wenn er sich das Recht hierzu nicht zuerst von den Zünften der Stadt um Geld erkauft. Und man darf in der Landschaft nur die ganz gewöhnlichen Handwerke gegen Entrichtung von Geld betreiben. Einträglichere Berufe behält sich die Stadt vor, so die des Gold- und Kupferschmiedes und des Zinngießers. Wer einen dieser Berufe auf dem Lande betreibt, der riskiert Wegnahme der Ware und Geldbuße. .
Eine weitere Klage betrifft die Studierfreiheit. Die Talente gedeihen auf dem Lande so gut als in der Stadt. Darum ist es ungerecht, daß nur die Söhne der Städter studieren und zum Beispiel Lehrer des Volkes werden können.
Auch die Ehre ist ungleich verteilt. Im Militär kann der Landmann selbst bei großen Talenten nur nach und nach im Laufe langer Jahre eine Offizierestelle erlangen. Der Städter aber kann auf einmal Leutnant und bald darauf Hauptmann werden.
Eine weitere Klage erhebt der Bauernstand. Unter allen Bauern Europas befindet sich vielleicht nur der Schweizer in einem erträglichen Zustand und genießt eine gewisse Freiheit und Sicherheit. .Allein er ist doch gegenüber allen andern Ständen zurückgesetzt.
So muß der unbemittelte Landmann vom Aufgang der Sonne bis in die späte Nacht bei Hitze und Frost mühsam arbeiten. Er kann nichts genießen als Gemüse und abgerahmte Milch. Zudem hat er den zehnten Teil seiner Erzeugnisse und lästige Grundzinse abzugeben, während der reiche Kapitalist und der gut besoldete Beamte nichts bezahlen. Mäßige Steuern sind für den Staat notwendig. Aber ist es billig, daß nur der Bauer solche entrichtet? Wäre es nicht gerechter, wenn jedermann jährlich von seinem Vermögen eine gewisse Taxe bezahlte?
Die letzte Klage richtet sich gegen die Leibeigenschaft. Ist diese in unserem Lande völlig aufgehoben? Nein; sie hinterließ noch Spuren, nämlich den Totenfall, den die Herren Landvögte in einigen Bezirken fordern. Sie ist schon deshalb drückend, weil sie dem allgemeinen Menschenrechte widerspricht»
Die Leute von Stäfa werden scharf bestraft, weil sie Wünsche eingereicht und nach alten Freiheitsbriefen gefragt haben
Sobald die Regierung von der Denkschrift der Stäfener vernahm, empörte sie sich über den <<neuerungssüchtigen, unseligen Schwindelgeist››. Sie lud einige Mitglieder ihrer Lesegesellschaft nach Zürich und verhörte und verhaftete sie. Dann - es war im Januar 1795 - sprach der Rat schwere Strafen aus, obwohl kein Mensch an Aufruhr gedacht hatte. Er verurteilte etwa siebzig Personen zu Geld- und anderen Strafen, und den Verfasser der Denkschrift verbannte er für sechs Jahre aus dem Gebiete der Schweiz und zwei andere ehrbare Männer für vier Jahre.
Die Strafen schienen den Leuten am See hart; aber sie dachten auch jetzt nicht an Empörung. Hingegen erinnerten sich mehrere Gemeinden daran, daß sie alte Freiheitsbriefe besaßen, so auch die Bewohner von Stäfa. Mitte Mai 1795 setzten sie eine Kommission ein. Diese sollte versuchen, dafür zu sorgen, daß die Regierung die Freiheiten wieder beachte. Oder dann wünschte man wenigstens Auskunft darüber zu erhalten, seit wann sie ungültig geworden seien. Zum Präsidenten dieser Kommission wurde ein 58 jähriger angesehener Mann gewählt, Johann Jakob Bodmer, Vater von elf Kindern.
Nun lud der Rat wieder Leute nach Zürich. Sie folgten dem Rufe jedoch nicht, weil sie an die früheren plötzlichen Verhaftungen dachten. Hingegen ließen sie der Regierung mitteilen, sie wollten sonst gehorsam sein. An Aufruhr dachte niemand. Trotzdem mahnte Zürich die bernische Obrigkeit, sie möge sich bereitmachen, um, wenn nötig, Hilfe zu senden. Der Berner Rat war sofort einverstanden und bot im Aargau Truppen auf.
Jetzt entschließt sich der Rat von Zürich, Gewalt anzuwenden. An einem nebligen und regnerischen Sonntagvormittag erscheint ein General mit 2000 Mann in Stäfa und befiehlt den Bewohnern, alle Gewehre abzugeben. Die Gemeinde, aufs höchste überrascht, gehorcht. Dann nimmt der General einige Führer gefangen, unter ihnen Bodmer, und schleppt sie nach Zürich.
Nun beginnen neue Verhöre. Bald machen Geistliche in den Kerkern Besuche und bereiten die sechs «Fehlbarsten» zum Sterben vor für den Fall, daß das Urteil auf Tod lauten sollte. Frauen und Kinder der Verhafteten wandern in saubern, aber einfachen Kleidern mit verweinten Gesichtern von einer Ratsherrentüre zur andern und flehen demütig um das Leben ihrer Angehörigen.
Außer den betroffenen Frauen und Kindern bittet und beschwört noch jemand anderes die Ratsherren, daß sie keinen «Tropfen Menschenblutes» vergießen möchten: Pfarrer Lavater. Er predigt, verfaßt Bittschriften, schreibt Gedichte, sucht Mitglieder des Rates auf und bleibt auch dann
furchtlos und unerschüttert, wenn leidenschaftliche Predigtbesucher ihm gleich nach dem Gottesdienste heftige Vorwürfe machen.
Eines Tages begibt er sich zum Bürgermeister. Dieser ist zuerst unwillig, beginnt dann aber zuzuhören; zuletzt wird er «aufmerksam und nachgebend».
Im Rate kommt es zu erregten Diskussionen. Die einen meinen: Da wir kein Sibirien als Verbannungsort haben, ist es am sichersten, den Schuldigen das Leben zu nehmen. Andere warnen: «Bürgerblut raucht lange !» Die Spannung in der Stadt ist groß.
Am Tage, an dem die Urteilsfällung durch den Großen Rat zu erwarten ist, eilt ein 28 jähriger Mann «in der Beklemmung seines Herzens» wiederholt zu Lavater. Es ist Hans Konrad Escher. Er möchte erfahren, wie es stehe. «Als ich zum dritten Male kam», so erzählt Escher, «um Lavater zu fragen, ob er den Ausgang noch nicht wisse, stand der liebe ehrwürdige Mann an der Treppe und rief mir zu: Er ist gerettet, der alte Bodmer; ihm und allen übrigen ist das Leben geschenkt. Wir drückten uns voll Freude die Hände»
Die sechs Hauptangeklagten sind aber nicht etwa freigesprochen, sondern zu Zuchthausstrafen von zehn bis zwanzig Jahren oder sogar auf Lebenszeit verfällt worden. - Bodmer teilt man mit, daß er zum Tode verurteilt sei und führt ihn zum Rabenstein. Gefaßt, aber mühsam stapft der alte Mann mit seinen geschwollenen Beinen dahin. Auf dem Richtplatze hat er – mit entblößtem Nacken - hinzuknien. Der Henker schwingt sein Schwert, hält aber im rechten Augenblicke inne. Dann verkündet man Bodmer, die Obrigkeit habe das Todesurteil aus besonderer Gnade in lebenslängliches Gefängnis umgewandelt.
Die Gemeinde Stäfa muß Kriegskosten entrichten, und 260 Personen werden zu Geld- und Ehrenstrafen verurteilt. Die Bewohner der blühenden Dörfer am See sind traurig und aufs tiefste
erbittert. Sie schauen sehnsüchtig nach Frankreich. Und selbst redliche und wackere Männer beginnen zu denken: «Unsere wahren Brüder und Bundesgenossen sind nicht die einheimischen Aristokraten, sondern die Soldaten der französischen Heere.» Sie haben die Tyrannen in ihrem Lande gestürzt und werden uns einst helfen, auch die unsrigen zu beseitigen.
Freunde des Vaterlandes schlagen politische Neuerungen – Reformen – vor; die Regierenden wollen aber nichts von solchen wissen
Verstand in der Eidgenossenschaft niemand, daß die bisherigen Untertanen im Rechte waren, wenn sie allerlei Änderungen wünschten? Doch, es gab Männer, die das begriffen. So schrieb ein Zürcher, der damals Gehilfe eines Arztes auf dem Lande war, schon vor den Unruhen in Stäfa:
«O, was gewänne Zürich, wenn es aus freiem Willen ein Opfer brachte, das es zuletzt gezwungen wird leisten müssen. Man weiß dort nicht, was ich täglich sehe und höre. Wären wir Landleute, wie müßte uns nicht der Totenfall drücken! Er wird hier und da noch so streng gefordert. Und was würden wir empfinden, falls wir Väter vieler Kinder wären, wenn keines freien Handel treiben oder ein sogenanntes feineres Handwerk erlernen dürfte und wir keinen unserer Söhne studieren lassen könnten?»
Noch früher hatte Albrecht von Haller vorgeschlagen, die Volksanfragen wieder einzuführen. Ein St.Galler aber forderte im Jahre 1789: «Keine Stiefbrüder mehr!» Er meinte damit: Die zugewandten Orte, zum Beispiel St. Gallen, Graubünden, Wallis und Genf, sollen als Vollberechtigte Stände in die Eidgenossenschaft aufgenommen werden. Der Geschichtsschreiber Johannes von Müller stimmte zu und fügte bei:
Die Landleute müssen auch politischen Einfluß ausüben können. «Ich weiß, es ist eine starke Zumutung, Rechte, die sich einige Städte vorbehalten haben, nun mit der Nation zu teilen. Ich habe nur eine Antwort: Es muß sein; tut es, damit es nicht andere tun. - Wenn man diese Neuerungen nicht unverzüglich vornimmt, so gibt es Unglück; die Axt ist dem Baume an die Wurzel gelegt!»
Was sagten die Patrizier und die Zunftherren zu diesen Vorschlägen? Sie wollten nichts von ihnen wissen. Die bisherige Ordnung schien ihnen gut. Überdies sicherte sie ihnen Vorteile. Die Patrizier vermochten sich nicht vorzustellen, wie sie ihr Brot verdienen könnten, ohne zu regieren. Infolgedessen waren selbst Männer, denen die Französische Revolution gefiel, gegen Neuerungen in unserem Lande. So bemerkte ein junger bernischer Patrizier im Herbst 1789:
«Als Mensch hat mir die Revolution Vergnügen bereitet. Es ist aber etwas ganz anderes, wenn ich daran denke, daß ich Berner und Edelmann bin. Wenn es dazu käme, daß wir mit den Vertretern unserer Untertanen die Regierung teilen sollten, die wir bis jetzt allein besaßen, ich würde, weiß Gott, hübsch zu meiner Partei stehen»