Die Bestimmungen der Verfassung

Die Verfassung, die der Vermittler - der Mediator - der Schweiz gab, nennt man Mediationsverfassung. Sie bestimmte: Es gibt keine zugewandten Orte, keine Untertanenlande und keine gemeinen Herrschaften, sondern 19 gleichberechtigte Kantone. Zu den 15 alten Orten kamen sechs neue, nämlich Waadt, Aargau, Thurgau, St.Gallen, Graubünden und Tessin. Jeder Ort durfte, wie vor 1798, zwei Vertreter an die Tagsatzung senden. Auch erhielt ein jeder Kanton wieder eine eigene Regierung. In den Länderorten kamen die Männer wie einst zu Landsgemeinden zusammen. In den Städteorten genossen die vornehmen Bewohner der Stadt, die Patrizier und die alten Zunftherren, größere politische Rechte als die Landleute. Aber sie regierten doch nicht mehr, wie früher, ganz allein.

In Bern zum Beispiel zählte der Große Rat 195 Mitglieder; 74 von ihnen entstammten dem Lande. Im Kleinen Rate saßen wiederum 27 Männer, 21 waren Patrizier.

Die Mediationsverfassung paßte für die Schweiz weit besser als die helvetische. Napoleon konnte es darum wagen, seine Truppen aus unserem Gebiete abzuberufen. Im Februar 1804 verließen die letzten französischen Soldaten das Land. Das Volk blieb ruhig.

Weil die Parteikämpfe erloschen und die Schweiz nicht wieder zum Kriegsschauplatz wurde, konnte sie ein wichtiges Friedenswerk in Angriff nehmen, die Entsumpfung der Ebene zwischen Walen- und Zürichsee.

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