Von der Bestellung des Großen Rates

Die wichtigsten Behörden im damaligen Bern waren der Große und der Kleine Rat. Der Große Rat bestand im 18.Jahrhundert aus wenigstens 200 und aus höchstens 299 Mitgliedern, die auf Lebenszeit gewählt wurden.

Der Kleine Rat zählte 27 Mitglieder. Er beriet gesondert, bildete aber zugleich einen Teil des Großen Rates. Wenn dieser Sitzung hielt, fanden sich die Mitglieder des Kleinen Rates also auch ein.

Irn 18.Jahrhundert wurde der Große Rat ungefahr alle zehn Jahre ergänzt, und zwar um Ostern. Wenn diese Ergänzungswahlen beschlossen worden waren, entstand unter den Patriziern eine ungeheure, ja, eine geradezu fieberhafte Aufregung. Warum? Erstens bedeutete es eine Ehre, in den Großen Rat zu kommen. Zweitens erhielten seine Mitglieder eine bescheidene Besoldung. Drittens, die Patrizier konnten erst, nachdem sie in den Großen Rat gekommen waren, einträgliche Ämter versehen, zum Beispiel das Amt eines Landvogtes.

Wenn ein Patrizier das erste Mal versuchte, in den Großen Rat zu kommen, so war er mindestens 29 jährig. Wurde er übergangen, so mußte er wieder zehn Jahre warten. Wovon sollten er und seine Familie unterdessen leben? Er war gezwungen, vom Vater, von Brüdern, Oheimen oder Schwiegereltern Geld zu leihen und also Schulden zu machen. War es da ein Wunder, daß die jungen Patrizier und ihre Frauen und Kinder, ihre Väter und Mütter, ihre Tanten und Oheime mit größter Spannung dem Ausgange der Wahlen entgegen sahen?
Wie wurden diese vorgenommen? Die 27 Mitglieder des Kleinen Rates und 16 Großräte, die man ausloste, konnten mindestens je «einen neuen Regenten» ernennen. Sie ernannten fast ausnahmslos den nächsten Familienangehörigen: Den Sohn, den Schwiegersohn, den Bruder, den Neffen. Hatte ein Wahlherr weder einen Sohn noch einen Schwiegersohn, wohl aber eine heiratsfähige Tochter, so wurde für sie hurtig ein Mann gesucht. Meistens brauchte sich ein Wahlherr nicht lange umzuschauen; denn es gab junge Männer genug, die gern auf diese Weise zu einer Frau und - in den Rat kamen.

«Eine solche Tochter», so berichtet jener schon erwähnte Patrizier (Carl Viktor von Bonstetten), «nannte man Barettlitochter. Barett oder Barettli hieß nämlich der schwarze Samthut, den die Mitglieder des Großen Rates bei ihren Amtsverrichtungen trugen und den sie nun ihrem Bräutigam spenden konnte. Nichts war ergötzlicher als diese unvorhergesehenen Heiraten.» Vor den «Wahlen» besuchten die patrizischen Bewerber und ihre Angehörigen die verwandten Ratsherren, begrüßten sie freundlich, schüttelten ihnen die Hände und baten sie dringend, ja, beschworen sie: Vergeßt uns nicht, gebt uns die Stimme; verhelft mir, meinem Sohne, meinem Bruder,meinem Neffen zum Eintritt in den Großen Rat; wir werden ein andermal auch an euch denken !

Arn Karfreitag bestätigte der Große Rat die Männer, die der Kleine Rat und jene «Sechzehner» ernannt hatten. Am Nachmittag besuchten die Gewählten ihre patrizischen Freunde und Verwandten. Hiebei, so wird uns erzählt, «ging es an ein Küssen, Umarmen und Gratulieren, als wenn einem jeden eine reiche Frau oder ein erstgeborner Sohn worden wäre». Diejenigen aber, die nicht gewählt worden waren, die sogenannten «unglückhaftigen Burger», blieben traurig zu Hause, rangen kummervoll die Hände und stöhnten: Zehn jahre, zehn neue Jahre des Wartens, das ist eine lange Zeit !