«Im Mai 1764 überbrachte mir der Bögli von Häkligen geschenkweise fünfzig Krebse, weil er in einem Prozesse stand. Ich ließ ihn in Gefangenschaft legen und den Preis der Krebse, nämlich vierzig Batzen, den Armen zu Affoltern zusprechen.›>

Hatten die Untertanen ein obrigkeitliches Mandat übertreten, so war der Vogt verpflichtet, die festgesetzte Buße einzuziehen und aufzuzeichnen. So finden sich in den Amtsrechnungen und Bußenrödeln der Landvögte von Wangen und Aarwangen zum Beispiel folgende Eintragungen:

«Ich empfing von Uli Herzog, dem Schneider zu Madiswil, 10 Pfund, weil er eingestochene Hosen gemacht.(eingestochen oder gefaltete Hosen erforderten "überflüssig viel Tuch und gewisse Nähte, um die Faslten festzuhalten.)

Der Wirt zu Aarwangen und drei Gäste zahlen 40 Pfund, weil sie an Ostern während der Predigt gezehrt (getrunken) haben.
Uli Reist hat über die bestimmte Zeit gewirtet, gab mir deswegen zur Buß 10 Pfund.
Uli Hegis Frau zahlt zur Buß 10 Pfund, weil sie wider das erlassene Mandat stets Kirschwasser gebrannt und so die Kirschen verteuert hat.››

Natürlich mußte der Vogt die Mandate, die in Mandatenbüchern zusammengestellt waren, sehr gut kennen und immer zur Hand haben. Traf ein neues Mandat von Bern ein, so sandte er es den Pfarrern seines Amtes zu mit der Anweisung, es von den Kanzeln zu verlesen.

Kam es in der Landschaft zu einem schweren Verbrechen, zu Mord, Marchsteinversetzungen, Raub oder Brandstiftung, so hatte der Vogt die Tat zu untersuchen. Hernach sandte er seinen Bericht mit den Aussagen des Angeklagten und der Zeugen nach Bern. Die Obrigkeit fällte das Urteil. Lautete es auf Tod, so mußte der Vogt die Hinrichtung anordnen und ihr beiwohnen.

In jedem Amte gab es eine bestimmte Anzahl von Gerichtsdienern. Es waren eine Art von Polizisten, die man Profosen nannte. Der Landvogt konnte sie auswählen und ihnen die Patrouillengänge, und was sie sonst tun sollten, vorschreiben. Er verwendete sie zum Beispiel zu den Bettlerjagden, die er von Zeit zu Zeit veranstaltete. Über solche Bettlerjagden berichten die Vögte von Wangen und Aarwangen:

«Die Landjegi brachte etliche Manns- und Weibspersonen. Einen Teil der Weiber habe ich mit Ruten schmeizen (Das Ausschmeizen wurde entweder im Schloss auf einer Schmeizbank vorgenommen oder auf offener Strasse unter Trommelsschlag und Zulauf der Menge), die Männer aber foltern lassen. Einen Monat lang zwei Amts-Profosen besoldet, die ich gemäß hochobrigkeitlichem Befehl jüngsthin bei großer Kälte im Amt herumgeschickt habe zur Beobachtung müßigen Bettelgesindels.

Am 1.August sind mir zwei Weiber und ein Mann als Zigeuner oder Heiden zugeführt worden. Nach der Ordnung meiner Gnädigen Herren habe ich jedem ein Ohrläpplein abgehauen und sie hernach bannisiert.

Am 21.Dezernber bezahlte ich dem hiesigen Profosen 1 Pfund, 6 Schilling und 8 Pfennige, um der Burckhardin dreißig Prügel zu geben und das Haar abzuschneiden. Sie wurde mir von Wynau auf dem Bettelkarren zugeführt, hat unter einem falschen Vorwand bei den Häusern gebettelt und ist auch

stark im Verdacht, allzu lange Finger zu haben» Die Landvögte hatten auch das Schulwesen zu beaufsichtigen und die Examen zu besuchen. Sie setzten ferner en Brotpreis fest, genehmigten die Wahl der Gemeindebeamten und bewilligten oder verboten Versammlungen der Untertanen.

Schließlich darf man nicht vergessen, daß die Vögte einen eigenen Bauernbetrieb führten, Kühe, Pferde, Schweine und Kälber kauften und verkauften und anordneten, wann zu pflügen, zu säen und zu ernten sei. Sie hatten für Haus, Feld und Stall Dienstboten zu dingen. Der erwähnte Landvogt Lerber zu Trachselwald stellte außer den Knechten für die Landwirtschaft vier Dienstmädchen, einen Kammerdiener und einen Kutscher, beide mit einer <<Liberei››, und einen Hausburschen an. Das war, so scheint uns, viel Personal. Allein ein Landvogt war «ein König im kleinen» und mußte deshalb ein wenig Staat machen.

Wie führten die Vögte ihr Amt? Konnte der Rat es merken, wenn sie zu hohe Bußen verhängten? Ja; es waren nämlich Tarife festgesetzt, welche die Vögte auf keinen Fall überschreiten durften. Überdies mußten sie in ihren Amtsrechnungen mitteilen, wofür die Bußen erhoben wurden. Und die Obrigkeit prüfte die Rechnungen und die ganze Amtsführung genau nach. Doch hieß es mitunter, einflußreiche Verwandtschaft sei wichtiger als getreue Rechnungsablage. So mögen sich einzelne Vögte auch nach dem Bauernkrieg auf Kosten des Volkes bereichert haben. Allein das waren Ausnahmen. Im ganzen bestrafte die Obrigkeit fehlbare Vögte streng. Sie wurden, je nach der Schwere ihres Vergehens, abgesetzt, aus dem Rate gestoßen oder gar zum Tode verurteilt.

Die meisten Vögte bemühten sich, ihr Amt gut zu führen. Ja, es gab unter ihnen wahre Landesväter, die mit größtem Eifer für das Wohl ihrer Untertanen sorgten. Im Hungerjahr 1771, da die .Armen Nesseln kochten und Rebschnecken aßen, haben solche Vögte die Not aus ihrem eigenen Vermögen gelindert.