Das Regiment der Patrizier
heute bekommt jeder Bürger eine Stimmkarte, mit dieser kann er seine Stimme abgeben, wählt so seiner Meinung nach wie er eine Sache sieht. Oder wählt seine Partei die seine Meinung am besten vertritt.
im 18.Jahrhundert bestand im Kanton Bern eine ganz andere politische Ordnung. Die Bürger waren nicht gleichberechtigt. In vielen Dingen herrschte die Stadt über das Land. Die Stadt ? Nein, nicht alle ihre Bewohner regierten mit. Die Hintersassen, übten keine politischen Rechte aus. Vollberechtigt waren nur die Nachkommen derer, die schon vor dem Jahre 1651 das Burgerrecht besassen.
Ja, mit der Zeit entstanden auch unter diesen Burgern zwei Klassen. Die erste bestand aus solchen Familien, deren Mitglieder - Väter und Söhne - immer in die Räte gewählt wurden. Das waren die Regierenden. Man nannte sie Patrizier. Sie besetzten nicht nur den Grossen und den Kleinen Rat aus ihren Reihen, sondern erhielten auch sämtliche Landvogteistellen und alle andern höheren Ämter. Um 1790 gab es etwa 70 patrizische Familien.
Zur 2. Klasse der Burgerschaft gehörten um 1790 ungefähr 170 Familien. Ihre Mitglieder hätten auch das Recht gehabt, in die Räte und zu Beamten gewählt zu werden. Deshalb bezeichnete man sie als Regimentsfähige. In Wirklichkeit wurden sie aber nie gewählt. Hingegen hatten sie wie die Patrizier Anteil am Burgernutzen, d.h. an Holz und Allmendland.
Die Patrizier, die weder arm noch sehr reich waren, übten keinen der gewöhnlichen Berufe aus. Es gab unter Ihnen also weder Bäcker, Schmiede, Metzger, Sattler, Schreiner noch Zimmerleute. Sie betrieben auch kein Geschäft. Womit verdienten sie sich denn ihr Brot ? Mit Regieren.