Die Bewohner von Stäfa wünschen Handels- und Gewerbefreiheit und Gleichberechtigung mit der Stadt

In der Schweiz gab es keinen verschwenderischen Hof wie in Frankreich. Die Regierungen der verschiedenen Orte waren vielmehr sparsam und haushälterisch. Sie bauten mit den Steuergeldern nicht Paläste, sondern gute Straßen und Spitäler sowie Korn» und Waisenhäuser. Und während die

benachbarten Fürsten ihren Untertanen alle politischen Rechte raubten, ordneten bei uns die Bürger in den Gemeinden und Bezirken die meisten Angelegenheiten selbst. Sie waren aber doch nicht überall zufrieden. Zu den Mißvergnügten gehörten die Landleute in den industriellen Kantonen, also in Zürich, Schaffhausen und Basel. Worüber hatten sie sich zu beklagen?

Im Mittelalter hatte der Grundsatz gegolten: Die Landleute sollen sich mit Landwirtschaft und die Städter mit Handwerk und Gewerbe beschäftigen. Der Landmann sollte nur die allernotwendigsten Berufe, wie die der Wagner, Schmiede, Sattler und Schuster, ausüben dürfen. Das war eine zweckmäßige Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land. Im Laufe der Zeit änderten sich aber die Verhältnisse.

Die Glaubensflüchtlinge des 16.und 17. Jahrhunderts hatten sich in ihrer Heimat mit Baumwoll- und Seidenindustrie beschäftigt. Sie kannten treffliche Werkzeuge und gute Absatzmöglichkeiten. Nun gründeten diese Fremden in unserem Lande Werkstätten, Betriebe und Handelshäuser. Infolgedessen nahm die Seiden» und Baumwollindustrie in Basel, Zürich und Schaffhausen einen mächtigen Aufschwung. Die Mitglieder der betreffenden Zünfte vermochten die Arbeit nicht mehr zu bewältigen. Sie gaben darum Rohseide, Rohbaumwolle und Wolle den Landleuten zur Verarbeitung und bezahlten ihnen den Arbeitslohn. Es kam aber nicht ganz selten vor, daß diese Landleute Material vergeudeten oder veruntreuten, d.h. für sich selbst verarbeiteten. Deshalb entschlossen sich die Zunftherren in der Stadt, den Landleuten das Rohmaterial zu verkaufen und das Arbeitserzeugnis, Garn und Tuch, von ihnen zurückzukaufen.

Gegen Ende des 18.Jahrhunderts begann diese Ordnung den Bewohnern der Dörfer am Zürichsee zu mißfallen. Sie waren zu Wohlstand und Bildung gelangt, besaßen hübsche Häuser, kleideten sich wie Städter und vergnügten sich wie diese in Musikvereinen und Theatergesellschaften.

Eines Tages lernten diese Landleute Revolutionsschriften kennen und den Ruf «Freiheit und Gleichheit !››. Da fragten sie sich: Warum sollten wir in Handel und Gewerbe, aber auch im Militär sowie bei der Besetzung von Ämtern und in andern Dingen nicht die gleichen Rechte erlangen wie die Städte: ?

Im Sommer 1794 verfaßte ein Mitglied einer Lesegesellschaft in Stäfa eine höfliche Bittschrift an den Rat. Es hieß in ihr: «Der größte Teil des Volkes am Zürichsee und in den Gegenden von Kiburg, Grünigen, Greifensee . .  beschäftigt sich mit der Verarbeitung von Baumwolle. Allein kein Landmann darf diese auf den großen Handelsplätzen des Auslandes selbst einkaufen; sonst wird ihm die Ware weggenommen, oder er wird gebüßt oder gar am Leibe gestraft. Er soll die Baumwolle vielmehr von einem Herrn und Bürger in der Stadt um den Preis annehmen, den sich der betreffende gern bezahlen läßt. Die Baumwolle darf er spinnen und weben, aber nicht einmal bleichen. Ferner darf

er bei den genannten Strafen Garn und Tuch nicht selbst im Ausland verkaufen, sondern er muß sie wiederum an einen Herrn und Bürger verkaufen, der dafür zahlt, was er will.

Und wie mit der Baumwolle, so steht es auch mit der Seide und anderen Stoffen. So können die Kaufleute in der Stadt den Kauf- und Verkaufspreis miteinander verabreden. Und wenn etwa der Handel des Krieges wegen oder aus andern Gründen nicht gut geht, so kann der Kaufmann in der

Stadt sein Geschäft schließen und den Landleuten erklären: Heute kaufe ich nicht.

Auch die Berufsleute leiden unter der Herrschaft der Zünfte. Der Handwerker auf dem Lande darf nicht tun, was er will, wenn er sich das Recht hierzu nicht zuerst von den Zünften der Stadt um Geld erkauft. Und man darf in der Landschaft nur die ganz gewöhnlichen Handwerke gegen Entrichtung von Geld betreiben. Einträglichere Berufe behält sich die Stadt vor, so die des Gold- und Kupferschmiedes und des Zinngießers. Wer einen dieser Berufe auf dem Lande betreibt, der riskiert Wegnahme der Ware und Geldbuße. .

Eine weitere Klage betrifft die Studierfreiheit. Die Talente gedeihen auf dem Lande so gut als in der Stadt. Darum ist es ungerecht, daß nur die Söhne der Städter studieren und zum Beispiel Lehrer des Volkes werden können.

Auch die Ehre ist ungleich verteilt. Im Militär kann der Landmann selbst bei großen Talenten nur nach und nach im Laufe langer Jahre eine Offizierestelle erlangen. Der Städter aber kann auf einmal Leutnant und bald darauf Hauptmann werden.

Eine weitere Klage erhebt der Bauernstand. Unter allen Bauern Europas befindet sich vielleicht nur der Schweizer in einem erträglichen Zustand und genießt eine gewisse Freiheit und Sicherheit. .Allein er ist doch gegenüber allen andern Ständen zurückgesetzt.

So muß der unbemittelte Landmann vom Aufgang der Sonne bis in die späte Nacht bei Hitze und Frost mühsam arbeiten. Er kann nichts genießen als Gemüse und abgerahmte Milch. Zudem hat er den zehnten Teil seiner Erzeugnisse und lästige Grundzinse abzugeben, während der reiche Kapitalist und der gut besoldete Beamte nichts bezahlen. Mäßige Steuern sind für den Staat notwendig. Aber ist es billig, daß nur der Bauer solche entrichtet? Wäre es nicht gerechter, wenn jedermann jährlich von seinem Vermögen eine gewisse Taxe bezahlte?

Die letzte Klage richtet sich gegen die Leibeigenschaft. Ist diese in unserem Lande völlig aufgehoben? Nein; sie hinterließ noch Spuren, nämlich den Totenfall, den die Herren Landvögte in einigen Bezirken fordern. Sie ist schon deshalb drückend, weil sie dem allgemeinen Menschenrechte widerspricht»