Die Alemannische – fränkische Zeit

Im Jahre 260 fiel der germanische Stamm der Allemannen verheerend und verwüstend in Helvetien ein. Doch gleich einem Gewitter verzog sich der Sturm und noch anderthalb Jahrhunderte blieb Helvetien in römischem Besitze. Dann aber, im Regime des 5. Jahrhunderts, erschienen die Alemannen ein zweites Mal. Da sank die Römerherrschaft hierin Trümmer. Bis zum Genfersee drangen die Alemannen, wohin bald auch vom Westen her die Burgunder zogen.
Während in der Römerzeit den Städten die grösste Bedeutung zukam, siedelten sich die deutschen Stämme auf dem offenen Felde an.
Vor der Völkerwanderung hatten sie mehr oder weniger das Leben von Nomaden geführt und als solche nicht eine sehr hohe Kulturstufe inne gehabt.
Die Orstnamen helfen uns, den Uebergang zur Ansässigkeit und einen Fortschritt im Hausbau festzustellen.

Für feste Ansiedelungen sprechen seit dem 5. Jahrhundert die Bezeichnungen: Dorf, Heim, Haus, Hof, Weil (Wyl) und Weiler (Wyler). Dorf, Heim ,Haus und hof finden sich bei den meisten deutschen Stämmen; Heim ist hauptsächlich fränkisch, Hof (Hofen) bayerisch und schwäbisch, Weiler alemannisch. Wyler enntspricht dem laterinischen villare, wie Wyl dem lateinischen villa. Beide brücken deutlich den Begriff der bleibenden Niederlassung aus.

Im Seeland finden wir: Allimyil,Ammerzwyl,Baggwyl,Bittwyl, Busswyl, Bütschwyl, Dampfwyl, Landerswyl, Mazwyl,Ottiswyl, Rapperswyl, Ruchwyl, Seewyl, Walperswyl, Waltwyl, Wierezwyl, Winterswyl, Wyler, Zihlwyl (modern ist Witzwyl). Die ersten Bestandteile dieser Namen sind ursprüglich Namen von Männern gewesen, die mit ihren Leuten das betreffende Land im besitz genommen. Dieterswyl z.B. ist die Villa des Dietrich, Frieswyl die Villa des Frieso, Raapperswyl die Villa des Radbert u.s.f. Diese Ortschaften liegen fast sämmtlich auf dem rechten Ufer der Aare.

Auch die ‚ingen‘ sind alemannischen Ursprungs (Bözingen, Büetigen, Dotzigen, Gerolfingen, Hermrigen, Lamligen, lattrigen, Leubringen, Lobsigen, Magglingen, Merzligen, Mörigen, Oltigen, Ostermanigen, Radelfingen, Runtigen, Tedligen). Diese Ortschaften liegen auf dem rechten Aarufer und nördlich vom Hageneckkanal bis zum Abhang des Jura. Die Namen sind von patronymischen Personennamen hergeleitet. Z.B. Gerolfingen bedeutet bei den Angehörigen des Gerolf.

Auf Hof und Hofen endigen Aetzikofen, Bühlhof, Nundkofen, Kosthofen.

Auf Dorf: Wahlendorf.

Aelter sind die auf die Natur bezüglichen bach, berg, born, feld: denn ‚ehe man Niederlassungen gründsete, wurden die Bäche, Quellen, Felder und Berge benannt‘ (Aarberg, Frienisberg, Grissenberg, Homberg, Kaltberg, Meinisberg, Salfisberg, Scheunenberg, Schüpberg, Suberg, Zimlisberg. – Auch diese liegern mit Ausnahme von Meinisberg auf dem rechten Aarufer)

Dazu gehört sauch Ried: Kellersried, Niederried, Wolfisried, Zeigelried.

Die Ach (bedeutet Wasser) Epsach, Erlach, Ipsach, Kallnach, Lüschach( am rechten Ufer des Bielrsees und enig südlich davon)

Die au und ei (eine Aue bedeutend) : Budlei,Künidei, Lengnau, Nidau, Nikodei, Tribei (im ganzen Seeland)

Andere häufige Endungen von Ortsnamen sind: elen – Brüttelen, Gampelen, Gurzelen, Kappelen, Siselen, Täuffelen;

Eren: - Alteren, Bugleren, Flachseren, Sisleren, Harderen, Holteren, Isleren, Safneren, Steckeren, Wisleren:

It: - Glausit, Tschäppit

S oder ns: - Gals, Jens, Ins, Spins

Die Schreibart all‘ dieser Namen hat aber so oft und so sehr geändert, dass es gewagt ist, bestimmte ethymologische Schlüsse zu ziehen.

Einen ganz anderen Charakter tragen die Burgundischen Ansiedelungen – Steinerne, ziegelbedeckte Häuser in städtischer Weise an einander gebaut, wie Ligerz und Twann sie zeigen. Die uns so fremd klingenden Namen vieler Orte gerade am Bielersee dürften burgundischen oder romanischen Urpsrungs sein (Reuschelz, Schernelz,Vinelz, Vingelz, (Prägels), Entscherz, Gäserz, Gimmerz (kerzers), Ligerz, lüscherz, Rimmerz, Tüscherz, Fimniz, Gimmiz)

Wie bemerkt sind es die Niedserlassungern auf freiem Felde, denen Bedeutung zukommt: ‚ländlicher Grundbesitz, den der Eigenthümer selbst bewohnt und in dem er als in seinem Gebiete schaltet und waltet, wird die Grundlage, auf der sich die öffentlichen Einrichtungen aufbauen‘ Darauf beruhte lange der ganze Charakter des landwirtschaftlichen Zusammenlebens und in diesem letzteren ist der Urpsrung der Landgemeinden zu suchen.

Die Niederlassungen, villae oder Dörfer, bestehen aus privat gewordenen Kulturland und dem Gemeinland, Allmende (Wald und Weide) Auf Privatbesitz ist umso eher zu schliessen, als die Ortsnamen, wie wir gesehen, sehr häufig von einem Personennamen abgeleitet sind.

Die Gleichmässigkeit des Besitzes, wenn eine solche nach der Erroberung galt, verschwand allmählich; eine villa konnte verschiedenen Besitzern gehören. Das ganze Gebiet einer Villa wird Mark genannt, ihre freien Bewohner sind die Markgenossen, deren Genossenschaft die Grubndlage der Landgemeinden bildet.

Im jahre 496 besiegte der Frankenkönig die Allemannen und verleibte ihr Gebiet seinem Reiche ein. Davon wurde jedenfalls der Nordwesten der Schweiz und damit das Seeland betroffen; der übrige Theil der schweiz wurde ein halbes Jahrhundert später von den Ostgothen an die Franken abgetreten. So gehörte sie zum Reich der Merowinger und der Karolinger. Unter den letzteren bildeten sich neue Gemeindeverhältnisse.

Es entstanden Grundherrschaften mit eigener Gerichstbarkeit für die unfreien Leute und schon bahnte sich das Lehnswesen an.
Bei den Sinken der Karolingischen Macht erstreckte sich dieses auf allen Besitz, den des Königs, des Grafen, des Freien, der Kirchen und Klöster. Dabei zerstückelte sich jeder Besitz, jede Herrschaft, jedes Recht immer mehr. Ein neuer Stand, der Lehnsadel kam empor, der auch das Heerwesen umgestaltete. Diese Ritterschaft zog auch unfreie Lehensmannen an sich und ihr gegenüber sanken die Gemeinfreien und verloren vielfach ihre Rechte. Umso näher traten einander diese, die Gemeinfreien und die Unfreien und bildeten eine Gemeinschaft , der wieder eine gewisse Selbstständigkeit zukam.