Vorgeschichte der Juragewässerkorrektion

lm letzten Jahrhundert kamen bei den Aushubarbeiten für die erste Juragewässerkorrektion (JGK) zahlreiche Funde aus ur- und frühgeschichtlicher Zeit zum Vorschein. Sie wurden von den Arbeitern und Vorarbeitern aufgehoben und an Privatsammler verkauft und damit in alle Welt verstreut, Es fehlte jegliche Kontrolle, denn eine gesetzliche Grundlage zum Schutz der Bodenfunde gab es damals noch nicht.

Ein Teil der Privatsammlungen gelangte später in die kantonalen Museen. Bei den betreffenden zum Teil wertvollen Fundstücken fehlt aber in den meisten Fällen eine genaue Fundortangabe. Man weiß nur, dass sie bei der 1. JGK zum Vorschein kamen: Bei einigen Fundstücken stand höchstens noch «Broye», «Zihl» oder «Nidau-Büren-Kanal».

Die Fundumstände sind nirgends beobachtet worden, Niemand weiß daher, ob das reiche Fundgut aus Gräbern oder Siedlungen stammt oder ob es vom Wasser angeschwemmt worden ist. Die wertvollen Funde von der 1. JGK haben durch diese Umstände viel von ihrer archäologischen Aussagekraft eingebüßt; sie sind für eine wissenschaftliche Auswertung kaum noch verwendbar.

Um bei der 2. JGK nicht wieder die gleichen Fehler zu begehen, wurde die Einrichtung einer archäologischen Betreuung der Baustellen geschaffen.