Die Helvetik (1792-1802)

Bereits am 22. März 1798 wurde die neue helvetische Staatsverfassung proklamiert. Es entstand «die eine und unteilbare helvetische Republik››, das war nicht mehr ein Staatenbund wie bisher, sondern ein Einheitsstaat. Sie brachte - auf dem Papier - die Anfänge der Gewaltentrennung. Großer Rat und Senat waren die gesetzgebende Behörde, zusammen hießen sie die Nationalversammlung. Ein Direktorium von 5 Mitgliedern bildete die Regierung mit Sitz in Aarau, später in Luzern und Bern; der oberste Gerichtshof hatte die richterliche Gewalt inne. Faktisch befahl die Besetzungsmacht mit Lug und Trug, Erpressungen und Zerstörungen. Die 23 Kantone waren ohne kompetente Behörde, ein Regierungsstatthalter sorgte für die Ausführung der Befehle des Direktoriums.

Vom Staat Bern wurden die Welschen und aargauischen Landvogteien abgetrennt, das Oberland war von 1798-1801 ein eigener Kanton mit Thun als Hauptstadt. Aus dem Rest wurde der Kanton Bern mit 15 Distrikten, 128 Kirchgemeinden und 184 Agentschaften (Gemeinden) gebildet. In die Helvetische Nationalversammlung konnte er 4 Senatoren und 8 Großräte abordnen. Der Vertreter des Distrikts Zollikofen in diesen Behörden war Senator Bendicht Münger von Schüpfen. Mitglied des Kantonsgerichts war Bürger Hans Schori von Murzelen.

Bendicht Münger (1747-1812) in Schüpfen war als helvetischer Senator im Distrikt Zollikofen der erste Mann. Seine Eltern wohnten in Uettligen, von seiner Gattin Anna Moser stammte der Besitz in Schüpfen. Dieser umfasste verschiedene Unternehmen, Bauernhöfe, Wirtshaus, Öle und Mühle; dazu betrieb er Handel mit dem Waadtland.

Nach Bildung, Besitz und Lebensart stand Senator Münger den Patriziern nahe. Aber gerade mit diesen stand er wegen ihrer Ausschließlichkeit nicht gut. 1792 ließ er den schloßartigen Stock in Schüpfen erstellen. Er war mit Pestalozzi und Fellenberg befreundet, aber auch mit Oberamtmann von Sinner in Aarberg führte er Korrespondenz. Seine Stellung als helvetischer Senator war - wie immer in solchen Fällen - heikel und umstritten. jemand mußte das Volk gegenüber der Besetzungsmacht vertreten. Münger war dazu geeignet, weil er die französische Art und die französische Sprache kannte. Obschon für Neuerungen sehr zugänglich, war er im Innern doch eher konservativ. In seinen Voten im Senat und später im Großen Rat drückte er sich gemäßigt aus. Es spricht sehr für ihn, daß er auch in der Mediationszeit von 1803-1812 durch ein ganz anderes Wahlkollegium zum Mitglied des Großen Rates gewählt wurde. Er suchte in allem Klarheit, respektierte die Verfassung, aber war entschieden für Abschaffung der Vorrechte, dadurch Gegner der Patrizier. Zu den schönen Zügen paßt auch, daß er aufs Ratgeld verzichtete.

Die Distrikte umfaßten in unserer Gegend folgende Kirchgemeinden:

Distrikt Laupen:

Laupen Amtsitz, Ferenbalm, Mühleberg, Neuenegg, Köniz, Oberbalm, Frauenkappelen; die zwei letzteren waren von 1484 bis 1798 im sog. Stiftamt.

Distrikt Zollikofen:

Schüpfen Amtsitz, Aarberg, Affoltern, Lyss, Meikirch, Radelfingen, Rapperswil, Seedorf, Bremgarten, Kirchlindach, Wohlen, Jegenstorf, Münchenbuchsee, Wengi.

Distrikt Seeland:

Erlach Amtsitz, Bargen, Kallnach, Kappelen, Sutz, Täuffelen, Walperswil, Ligerz, Twann, Gampelen, Ins, Siselen, Vinelz.

Im weiteren gab es noch die Einteilung in Wahlkreise und Wahlzünfte. Wohlen gehörte in den Wahlkreis Seeland, in der Zunft Kirchlindach. Jedermann wurde als «Bürger» angesprochen. Das «von» vor dem Geschlechtsnamen war verboten, selbst den von Dach in Lyss wurde das «von» im Bürgerregister gestrichen.

Als Distriktsbeamte von Zollikofen-Aarberg sind bekannt:

Distriktsstatthalter: Bürger Niklaus Moser in Schüpfen
Nationalschaffner: Bürger Lengenhager in Aarberg
Nationalschaffner: Bürger Schori in Frienisberg
Distriktsrichter: Bürger Bendicht Frieden in Seedorf.


Die politische Gemeinde wurde geschaffen mit der «Munizipalität›› als Verwaltungsorgan; der Name «Agent» für das Gemeindeoberhaupt ist ein weiterer Beweis, daß alles von Frankreich kam. Es wurde auch mit einer Ausscheidung von Einwohner- und Burgergemeinden begonnen; letztere wurde von der «Gemeindekammer geleitet; die Verwaltung der Korporationsgüter und das Armen- und Schulwesen war ihr zugewiesen.

Die Wahlen waren nicht direkt; die Gemeinde als sog. Urversammlung stellte die Wahlmänner auf, diese vereinigten sich in «Wahlversammlungen›>, um die Wahlen vorzunehmen.

Es war die bittere Pflicht des «Agenten» bei den Requisitionen der Franzosen Handlangerdienste zu leisten, sicher tat er es wider seinen Willen. In einem Seeländerlied, das vielleicht aus dieser Zeit stammt, erinnert ein Vers an das Mißtrauen gegenüber den «Agenten».


U Büre das isch de d'Residänz
Do hets nüt als Agänte,
Die rupfe dr d'Spatze bis a d'Schwänz
Verschwiege de no d‘Änte.


Recht eigentlich «französisches Theater» war die Ausstaffierung der Behördemitglieder. Der Senator trug eine blaue Uniform mit seidener Schärpe in den Nationalfarben (grün-rot-gelb) um den Leib, dazu eine grüne Straußenfeder auf dem Hut. Der Distriktsstatthalter bekam eine grüne Binde um den Leib, der Agent musste sich mit einer grünen Binde am rechten Arm begnügen. Die Richter trugen ihre Schärpen von der rechten Schulter zur linken Hüfte, und zwar der Kantonsrichter in den Farben grün und gelb, der Distriktsrichter in rot.

Am 17. August 1798 wurde in Schüpfen die Einführung der neuen Verfassung gefeiert. Wie übrigens auch an andern Orten, riefen die Kirchenglocken die Bürger herbei, um ein Verfassungsfest zu begehen und den Bürgereid abzulegen. In der Munizipalität Großaffoltern traten bei der Feierlichkeit von 256 Einberufenen 70 auf die Seite und wollten nichts von der Sache wissen, etwa ein Dutzend fand sich gar nicht ein, weil sie einen Markt besuchten. Die Störrischen mußten sich aber später herbeilassen und den Eid vor dem Agenten Johann Dick trotzdem leisten.