Die Restauration

Am 22. Dezember 1813 verkündeten Schultheiß und Rät zu Bern, daß die Mediationsakte aufgehoben sei. Was Revolution und Helvetik geschaffen, sollte rasch ausgetilgt werden. Zur Zeit der Mediation und Restauration lag die Staatsverwaltung faktisch in den Händen der alten Aristokratie. Zu ihrer Ehre sei gesagt, daß sie die Kunst, ein Land sparsam zu regieren, verstanden. Nach der verheerenden Zeit der Helvetik stellte bereits die Mediation wieder einen geordneten Staatshaushalt her. Die Restauration verbesserte die Staatsanstalten und hinterließ 11 Millionen Vermögen. In den Großen Rat kamen im Januar 1814 zu 200 Raten aus der Stadt 99 vom Land gewählte. Diese waren aber nicht vom Volk, sondern von Wahlkollegien gewählt.

Eine «urkundliche Erklärung» vom 21. September 1815 enthielt die wichtigsten Grundsätze des wieder hergestellten Regiments. In den Oberämtern regierte der Oberamtmann mit Kompetenz fast wie einst die Landvögte.

Aber die neue Zeit war da. An Sänger- und Schützenfesten und in der helvetischen Gesellschaft wurden Freiheit und Fortschritt gepriesen. Am 13. Januar 1831 teilte die Regierung mit, daß sie abtrete, sobald ein vom Volk gewählter Verfassungsrat da sei. In freier Volksabstimmung wurde am 31. Juli 1831 mit 12fachem Mehr die erste bernische Kantonsverfassung angenommen. Es war nicht ein Umsturz, sondern ein verbittertes Abtreten der Aristokratie.

Am 21. Oktober 1831 begann die Regeneration mit einer Regierung von liberalen Bürgern und gleichgesinnten Patriziern. Die Brüder Schnell von Burgdorf waren bis 1838 die treibenden Kräfte. Das Wahlrecht galt noch indirekt mit einigen Einschränkungen.

 

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