Verwaltungseinteilung im 18. Jahrhundert
Eine Gewaltentrennung im heutigen Sinne kannte man nicht. Dagegen bestand eine Aufteilung, besonders der Gerichtsgeschäfte. In der Gebietseinteilung hatte sich vieles aus der Feudalzeit und der Entwicklungszeit des Stadtstaates erhalten. Das einstige Oltiger Gebiet lag in den beiden Landvogteien Laupen und Aarberg, denen es 1483 zugeteilt worden war. In und um diese zwei Oberämter lagen die Landvogteien Frienisberg und Münchenbuchsee, das Stiftamt sowie die Landgerichte Sternenberg und Zollikofen. Zwischen Landvogteien und Landgerichten kreuzten sich Grenzen und Kompetenzen. Der Venner war das Haupt des Landgerichts, aber die Geschäfte führte
an seiner Stelle der Freiweibel; der Landvogt hieß auch Oberamtmann und verwaltete die Landvogtei (Oberamt). Es verwundert nicht, daß es da zu Kompetenzstreitigkeiten kam. Venner und Landvogt entstammten regimentsfähigen Familien, der Freiweibel dagegen war ein angesehener Landmann. Hier einige Ratsentscheide im Streit über die Zuständigkeit zwischen dem Landvogt zu Laupen und den Freiweibel:
18. Januar 1541. Bussen von Trostungsbruch (Friedensbruch) mit Blutruns und die Bußen der Reformation soll der Freiweibel einziehen und dem Seckelmeister abliefern. Kleine Bußen und solche von Trostungsbruch mit Worten gehören dem Landvogt. O. Spruchband II 61
19. März 1760. Rat und Burger an die Kriegsräte. Das Militare soll auch weiterhin dem Freiweibel unterstellt sein. Nur sind Befehle an Freiweibel und Ammann gleichzeitig auch dem Oberamtmann mitzuteilen. RM 249.459
Aber schon 1770 beschwerte sich der Landvogt zu Laupen wieder, weil der Freiweibel ohne sein Wissen Wachen aufgeboten hatte.
1783 wurden durch einen Ratsbeschluss die Chorgerichte Mühleberg, Neuenegg, Wohlen und Ferenbalm dem Landvogt unterstellt.
22. Juli 1784. Schultheiß und Rat verfügen, daß die vom wegziehenden Heiratsgut fällig geworden Abzüge dem Freiweibel zu überlassen seien, der sie dem obrigkeitlichen Kaufhaus abliefert.
RM 375.49
Landgericht Sternenberg
Es war umgrenzt von Aare-Saane-Sense-Schwarzwasser-Landgericht Seftigen. Das Haupt dieses Landgerichts war der Venner zu Schmieden. Dieses Landgericht zerfiel in folgende Abteilungen:
A. Der Bezirk des Freiweibels:
1. Teil des Stadtgerichts: Die Viertel Köniz-Land (Wabern, Spiegel), Schliern, Gasel und Wangental.
2. Herrschaft Riedhurg (Mittelhäusern).
3. Herrschaft Biimpliz.
B. Amt Köniz (nur Dorf, Liebefeld, Buchsi).
C. Stiftamt: 1. Gericht Oberbalm, 2. Gericht Prauenkappelen.
D. Oheramt Laupen: Gerichte Neuenegg, Laupen, Gümmenen, soweit rechts der Saane.
Dem Freiweibel unterstand das Militärwesen im ganzen Landgericht, ferner Kriminalsachen in den Gebieten A, B und C und in seinem Bezirk alle Geschäfte. Die Kirchspiele Köniz, Bümpliz, Oberbalm, Frauenkappelen, Neuenegg, Laupen und Mühleberg gehörten zu diesem Landgericht.
Oberamt Laupen
Oberamt Laupen
Es war in 6 Gerichte eingeteilt
1. Gericht Neuenegg, ganz im Landgericht Sternenberg,
2. Gericht Laupen, rechts der Saane im Landgericht Sternenherg, links Im Landgericht Zollikofen,
3. Gericht Gümmenen, rechts der Saane im Landgericht Sternenberg, links im Landgericht Zollikofen,
4. Gericht Biberen-Wileroltigen: ganz im Landgericht Zollikofen,
5. Gericht Säriswilz ganz im Landgericht Zollikofen,
6. Gericht Frieswilz ganz im Landgericht Zollikofen.
Dem Landvogt waren unterstellt die obere und niedere Polizei, kriminale und zivile Gerichtsbarkeit und alle Chorgeriehte, die Kirchspiele Neuenegg, Laupen, Mühleberg (Gericht Gümmenen), Wohlen (Gericht Säriswil und teilweise Frieswil). Die Kollatur hatte der Stiftschaffner, diejenige von Wohlen das Haus Buchsee. Gericht Bibern-Wileroltigen umfaßte Golaten, Gurbrü, Wileroltigen mit Hochgericht, Rizenbach, Ferenbalm,JIerisberg, Biberen.
Gericht Säriswil umfaßte Ober- und Unter-Wohlen, Uettligen, Weisenstein, Möriswil, Säriswil, Murzelen, Innerberg, Steinisweg.
Gericht Frieswil umfaßte Frieswil, Salvisberg, Wickacker, Wölflisried, Niederruntigen, Rehwag, Oberruntigen, Matzwil, Detligen-Schmiede, Oltigen, Landerswil.
Landgericht Zollikofen
Es wurde umgrenzt von Aare-Emme, Landgericht Konolfingen und Stadt Bern und zerfiel in zwei Teile. Das Haupt war der Venner zu Gerbern, die Geschäfte führte in jedem Teil ein Freiweibel. Kirchspiele im obern Teil: Kirchlindach, Bremgarten, Meikirch, Schüpfen, Seedorf, Radelfingen, Großaffoltern, Wohlen, Ferenbalm, Bernisch-Kerzers.
Im untern Teil: Buchsee, Jegenstorf, Hinclelbank, Krauchthal, Rapperswil, Wengi, Grafenried, Limpach, Messen teilweise.
Bezirke im obern Teil:
A. Amtsbezirk des Freiweibels:
1. Teil des Stadtgerichts: a) Kirchlindach mit Ober- und Unterdettigen, b) Herrenschwanden
2. Herrschaft Bremgarten,
3. Herrschaft Reichenbach mit Zollikofen.
B. Vom Oberamt Frienisberg:
1. Klostergericht mit Seedorf und Meikirch,
2. Gericht Schüpfen.
C. Vom Oberamt Buchsee:
1.Gericht Illiswil mit Hofen und Hinterkappelen,
2. Ein Teil des Gerichts Buchsec (Schwanclen).
D. Vom Oberamt Laupen:
1. Gericht Säriswil,
2. Gericht Frieswil,
3. Gericht Biberen und Wileroltigen,
4. Gericht Laupen, nur links der Saane,
5. Gericht Gümmenen, soweit links der Saane.
E. Vom Oberamt Aarberg:
1. Gericht Radelfingen,
2. Gericht Großaffolterıı.
Dem Freiweibel unterstand das Militärwesen im ganzen obern Teil; ferner im Bezirk A die obere Polizei und Kriminalfälle, im Bezirk B und C die Kriminalfälle. Die übrigen Geschäfte in den Bezirken B-E fielen den betreffenden Landvögten zu.
Oberamt oder Landvogtei Aarberg
Es war in 6 Gerichte eingeteilt:
1. Gericht Aarberg,
2. Gericht Bargen-Kappelen mit Hochgericht am Wolfberg,
3. Gericht Kallnach,
4. Gericht Lyss mit Bußwil,
5. Gericht Radelfingen,
6. Gericht Grossaffoltern.
Dem Landvogt waren in den Gerichten 1- 4 alle Verwaltungsgeschäfte unterstellt, einschließlich das Militärwesen, nur die niedere Polizei der Stadt besorgte dessen Magistrat. In Radelfingen und Grossaffoltern war für das Militär der Freiweibel zuständig, für die übrigen Zweige der Landvogt. Dieser amtierte zudem als Präsident aller Chorgerichte, nur die Kollatur der Pfründe zu Lyss und Großaffoltern hatte der Landvogt von Frienisberg inne, diejenige zu Radelfingen der Stiftschaffner in Bern. Das Gericht Radelfingen umfaßte Radelfingen, Jucher, Ostermanigen, Detligen; das Gericht Großaffoltern Affoltern, Kostkofen, Suberg, Ammerzwil, Weingarten, Ottiswil, Kaltenbrunnen, Vorimholz.
Oberamt oder Landvogtei Frienisberg
Es stand unter einem Landvogt und war in vier Gerichte eingeteilt:
1. Klostergericht Seedorf-Meikirch,
2. Gericht Schüpfen,
3. Gericht Rapperswil,
4. Gericht Büetigen-Scheunenberg.
In allen vier Gerichten unterstanden obere und niedere Polizei und die zivile Gerichtsbarkeit dem Landvogt. Für das Militär der Gerichte 1-3 waren die zwei Freiweibel des Landgerichts Zollikofen zuständig; ebenfalls für schwere Verbrechen, nur daß hierin der Großweibel der Stadt die Oberaufsicht hatte. Militär, Hochgericht und Konsistoriale des Gerichts Büetigen gehörten ins Oberamt Büren. In den vier Kirchspielen Seedorf, Meikirch, Schüpfen und Rapperswil hatte der Landvogt den Vorsitz im Chorgericht.