Die Flößerei
Die Flösserei war immer eine von der Schiffahrt ganz unabhängige Verkehrsart. Flößer zu sein, war ein roher, gefahrvoller Beruf. Der Flößer war wenig geschützt gegen Nässe und Kälte und an Wind und Wetter gewöhnt. Bei Hochwasser erforderte die starke Strömung alle Aufmerksamkeit. Die Klagen über Beschädigungen an Brückenpfeilern beweisen, daß es nicht einfach war, unter Brücken oder bei Krümmungen und Wirbeln mit großen Flößen durchzukommen. Bei Niederwasser waren die Schwierigkeiten anderer Art; war ein Floß auf eine Sandbank aufgefahren, hielt es schwer, wieder loszukommen. Es gab viele Anstände wegen des Übernachtens und wegen des Anbindens der Floße und dem Rammen von Brücken.
War Basel das Ziel, dann fuhren die Flößer oft bis Laufenburg, denn über die Stromschnellen von Laufenburg und Rheinfelden durften die Floße nur von den in Zünften organisierten «Laufenknechtem und «Rheingenossen» «geritten werden». In späterer Zeit, als der Verkehr größer wurde, hatten z. B. die Flößer von Büren nur die Führung der Floße von Meienried bis Solothurn inne. Ab Solothurn kehrten sie mit den unentbehrlichen Werkzeugen, Axt, Bohrer und Seil zu Fuß nach Hause. Durch die Eisenbahn wurde die Flößerei allmählich verdrängt, bis in Büren im Jahre 1900 zum letztenmal Stämme aus dem Schnottwiler Wald geflößt wurden.
Die erste Nachricht über Flößerei auf der Aare ist die Sage, daß dem Burgherrn von Oltigen gemeldet wurde, es komme ein Trupp Schafe die Aare hinab. 1563 und 1712 beschwerte sich Solothurn wegen des Verhaltens der Flößer. Die Schiffe mußten zum Verzollen anhalten, die Flößer aber versuchten, in Solothurn und Olten durchzufahren. Schließlich wurde auf Durchbrenner geschossen. Die beiden Strecken Bern-Aarberg und Aarberg-Büren hatten ihre besonderen Schwierigkeiten. Unterhalb Aarberg verlor der Fluß an Gefälle. So entstand ein hohes Bett mit vielen Sandbänken. Unten im «Hägni» zu Meienried und im «Häftli» zu Meinisberg drohten rechtwinklige Krümmungen mit Gegenströmungen. Um im dichten Nebel durchzukommen, brauchte es Mut und Geschicklichkeit.
Auf der Aare brachte die Flößerei einen ganz beträchtlichen Verkehr. Die Gesetze von 1853 und 1867 gestatteten das Zusammenbinden von zwei Flößen. jedes Floß mußte von zwei Mann begleitet sein. Neben Holz wurden u. a. Steine geflößt. Im 19. Jh. hatte die Gießerei von Roll in Gerlafingen im Kanton Freiburg viel Holz gekauft, 1834 war ein Lager von 57 000 Klaftern vorhanden. Dieses Holzwurde über Saane und Aare nach Nennigkofen geflößt. Dort waren große Kohlenmeiler, wo Holzkohle für das Werk in Gerlafingen gebrannt wurde.Für das genannte Unternehmen allein kam die Aare herab:
1852 12'300 Klafter Holz
1858 7'080 Klafter Holz
1860 8'484 Klafter Plolz
1863 8'813 Klafter Holz
Ein Floß bestand aus ungefähr 20 Stämmen, welche mit Querbrettern, gedrehten Weiden und Bundhaken zusammengebunden waren. An den Stockenden waren die Stämme kantig gehauen, so konnten sie fest zusammengefügt werden. Vorn und hinten in der Mitte war ein Steuerruder angebracht, um das Floß zu lenken.Für die Berner war auch die solothurnische Gesetzgebung maßgebend. Nach einem Solothurner Gesetz von 1867 durften die Flöße höchstens 25 Fuß breit und 140 Fuß lang sein, und es durften nur Flöße von höchstens 50 Fuß Länge zusammengekoppelt werden.