2 Von den Behörden und der Satzung des Bundes
Die wichtigste Aufgabe, die sich der Völkerbund gestellt hat, ist die Erhaltung des Friedens. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er sich Behörden gegeben. In der ersten, der Völkerbundsversammlung, sind alle Mitgliedstaaten vertreten. Die Abgeordneten stimmen wie einst die Tagsatzungsherren nach den Weisungen ihrer Regierungen. Ein jeder Staat besitzt eine Stimme. Die Versammlung kann mit Zweidrittelsmehrheit neue Staaten in den Bund aufnehmen.
Eine kleinere, aber viel wichtigere Behörde ist der Völkerbundsrat. In ihm sind nicht alle Mitgliedstaaten vertreten. Ständige Abgeordnete haben die Großmächte England, Frankreich, Italien und Rußland. das 1934 an die Stelle Deutschlands trat. Dieses war 1926 Mitglied des Bundes geworden; im Herbst 1933 kehrte es ihm aber leider wieder den Rücken. Auch Japan war Völkerhunds- und Ratsmitglied; es ist ebenfalls ausgetreten.
Neben den ständigen gibt es noch neun nichtständige Sitze. Welche Staaten solche erhalten, bestimmt die Völkerbundsversammlung. Die Vertreter im Rat handeln ebenfalls nach Instruktionen. Während die Versammlung in der Regel nur einmal im Jahre zusammentritt, hält der Rat mindestens viermal Sitzungen. Beide Behörden sollen alle Fragen beraten, die für die Sicherung des Weltfriedens wichtig sein können. Die meisten Beschlüsse der Versammlung und des Rates gelten nur dann, wenn alle anwesenden Bundesmitglieder zustimmen. Die Satzung kann abgeändert werden, wenn der Rat einhellig und die Versammlung mehrheitlich zustimmt.
Eine dritte Behörde, ist das ständige Sekretariat mit einem Generalsekretär und ungefähr 650 Angestellten. In die Kosten des Völkerbundes teilen sich die Bundesmitglieder: So oft zum BeispielAlbanien einen Franken bezahlt, muß die Schweiz 17, Schweden 18, Holland 23, Italien 60 Franken entrichten usw. Im Jahr 1930 brauchte der Völkerbund ungefähr 27 Millionen Franken ; die Schweiz leistete hieran 463 000 Franken.
Eine weitere Völkerbundsbehörde, der Internationale Gerichtshof im Haag, behandelt jede internationale Streitfrage, welche die Parteien ihm vorlegen. Auch arbeitet er Gutachten aus über jede Angelegenheit, die Rat oder Versammlung ihm unterbreiten. Er besteht aus 15 Richtern und 4 Ersatzmännern, die durch Rat und Versammlung auf 9 Jahre gewählt werden. - Das schon erwähnte Internationale Arbeitsamt sucht zur besseren Ordnung der Arbeitsverhältnisse beizutragen.
Der Völkerbund verbietet nicht jeden Krieg; aber er verlangt, daß auf alle Fälle mindestens der Versuch gemacht werde, den Streit zu schlichten. Auch ist nach seinen Bestimmungen eine gewisse Wartefrist innezuhalten, so daß keine Überfallskriege zu befürchten sein sollen. Während dieser Zeit beruhigen sich die Parteien vielleicht; jedenfalls kann die Vermittlung angestrebt werden.