Aus der Genfer Konvention vom 22. August 1864
«Die Feldlazarette und Militärspitäler werden als neutral anerkannt und von den Kriegführenden geschützt, solange sich Kranke und Verwundete darin befinden. Hingegen würde die Neutralität aufhören, wenn diese Lazarette oder Spitäler mit Militär besetzt wären.Das notwendige Personal der Spitäler und Feldlazarette genießt ebenfalls die Wohltat der Neutralität, solange es seinen Verrichtungen obliegt und Verwundete aufzuheben oder zu verpflegen sind.
Die Landesbewohner, die den Verwundeten zu Hilfe kommen, sollen geschont werden und frei bleiben. Jeder Verwundete, der in einem Hause aufgenommen und verpflegt wird, soll diesem als Schutz dienen.
Es sollen alle verwundeten Krieger aufgehoben und verpflegt werden, gleichgültig ob sie Freund oder Feind angehören.
Über Spitälern und Feldlazaretten soll eine überall gleiche Fahne wehen, und das neutralisierte Personal erhält ein Armband. Fahne und Armband tragen das rote Kreuz auf weißem Grund.»