Die Schweizerbahnen dem Schweizervolk!
Jener Beschluß, Bau und Betrieb von Eisenbahnen ist Sache der Privaten oder der Kantone, hatte allerlei Nachteiliges zur Folge.
Die vielen Eisenbahngesellschaften gerieten unter sich oder auch mit Gemeinde- und Kantonsbehörden in Streit.
Sie bauten (zuweilen aus politischer Gegnerschaft) Konkurrenzlinien und schädigten sich gegenseitig schwer. Die Hauptlinien konnten hohe Dividenden auszahlen, die Nebenlinien dagegen, die meistens auch unentbehrlich waren, gerieten in Not, und viele machten Bankrott.
Ausländische Spekulanten kauften in günstigen Augenblicken die Aktien zu ganz niedrigen Preisen auf und brachten dadurch unsere Bahnen unter ihren Einfluß.
Aus diesen und aus andern Gründen erhob sich der Ruf: Die Schweizerbahnen dem Schweizervolk! Im Jahre 1898 kam ein Bundesgesetz zustande, des bestimmte: Der Bund wird die wichtigsten Bahnen von den Gesellschaften zurückkaufen; das Recht hierzu hatte er sich von Anfang an vorbehalten.
Im Jahre 1900 wurde der erste Rückkaufsvertrag abgeschlossen; andere folgten bald. Seitdem gibt es die Schweizerischen Bundesbahnen. SBB/CFF/FFS