Schuler als eidgenössischer Fabrikinspektor
Landammann Heer war inzwischen Bundesrat geworden und hatte die Durchführung des Fahrikgesetzes zu übernehmen.
Er lud Schuler zu sich nach Bern, um mit ihm alle Einzelheiten dieser Aufgabe zu besprechen. Zugleich suchte er Schuler, wie einst zum glarnerischen, nun zum eidgenössischen Fahrikinspektor zu gewinnen.
Allein Schuler fühlte sich kampfmüde. Nach einigem Zögern jedoch gab er seine Zustimmung und ließ sich mit zwei andern wählen. Auch jetzt wurde ihm manchmal vorgeworfen, er suche sich bei der einen oder andern Partei in Gunst zu setzen. Deshalb hütete er sich, bei den Inspektionen irgend einer Einladung der Fabrikanten zu folgen.
Nur etwa bei einem Unwetter nahm er den angebotenen Wagen an. Das machte ihn jedoch gleich verdächtig. Schließlich aber erkannten, wie einst in Glarus, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, daß Schuler sein Amt unparteiisch führen. Mit beiden Lagern verkehrte er häufig und freundlich. So konnte er Übelstände ungescheut rügen und das Für und Wider von Neuerungen offen mit Fabrikanten und Arbeiterführern besprechen.
Nicht selten, so bemerkt Schuler, habe er sich dabei „von der ehrlichen Gesinnung von Leuten überzeugt, die als Hetzer und Unruhestifter verschrien waren“. Umgekehrt habe er auch oft eingesehen und zugestehen müssen, daß die Arbeitgeber diesen und jenen Wünschen der Inspektoren und der Arbeiterschaft mit guten Gründen Widerstand entgegensetzten.