6. Das Ringen um den Aufstieg der schweizerischen Arbeiterschaft

Wir sind es uns und unsern Kindern schuldig die Maschinen zu zerstören

Die Handweber im Zürcher Oberland litten Not. An der großen Volksversammlung in Uster vom Jahre 1830 riefen sie: Hinweg mit den mechanischen Webereien! Die Regierung soll die Betriebe einstellen. Es gab damals deren noch wenige.

Die Zeitungen schrieben: Man kann die neuen Maschinen nicht verbieten, weil Gewerbefreiheit besteht. Die Weber antworteten: „Gewerbefreiheit ist für den Handweber die Freiheit zu weben; diese verliert er, wenn ihm niemand Arbeit gibt. Es ist nirgends geschrieben, daß wir die Pflicht haben, gutwillig Hungers zu sterben“.

Aus der gereizten Stimmung des Arbeitervolkes wurde wilder Zorn und Haß. als eine Firma in ihrer Baumwollspinnerei zu Ober-Uster einige Webmaschinen aufstellte, um sie auszuprobieren. Da und dort wurden Drohworte ausgestoßen: Die Maschinen müssen zerschlagen und verbrannt werden.

Am 22. November 1832 wurde in Uster ein Volkstag veranstaltet. Schon am frühen Morgen zogen Menschenscharen an der Fabrik vorbei. Sieben angesehene Männer standen Posten vor ihr. Ungefähr um acht Uhr kamen Leute, welche die Mahnung, weiterzugehen, nicht befolgten. „Wir leiden keine solchen Maschinen“, erklärten sie, „der Hagel muß verbrannt werden“. Einige Männer kamen mit Reisigbündeln auf den Schultern; 20 bis 30 andere folgten, bald waren es gegen 50. Sie zerschlugen die Fenster, warfen Stroh und Reisig in das unterste Stockwerk und zündeten an.

Einer der eifrigsten, „der Rellsten-Egli“, Vater von sechs Kindern, versicherte: „Ich weiß, was ich tue; denn ich bin jetzt 51 Jahre alt; aber wir sind es uns und unsern Kindern schuldig, die Maschinen zu zerstören, weil sie uns um den Verdienst bringen“. Ein anderer lief mit einem Weberschiffchen herum, hielt es in die Höhe und rief: „Das ist unser Unglück gewesen“!

Umsonst versuchten die Postenstehenden und andere, den Brennstoff herauszureißen. Die leidenschaftliche Menge schleppte immer neues Material herbei. Bald loderten die Feuergarben empor und verschlangen allmählich die Fabrik. Eine gewaltige Menschenschar schaute dem Brande zu. Viele jubelten und nannten den Tag einen Freiheitstag für die Armen.

Das Gericht verurteilte 31 Angeklagte, den „Rellsten-Egli“ zu 24 jähriger, 5 andere zu 18 jähriger Kettenstrafe; 14 erhielten Zuchthausstrafen von 2 bis 10 Jahren; die übrigen kamen mit kürzeren Gefängnisstrafen davon. 1839 wurden alle begnadigt.