Die Schweiz erhält eine neue Verfassung

Die Partei des Sonderbundes, die von einer neuen schweizerischen Verfassung nichts hatte wissen wollen, war besiegt. So erwarteten die liberalen Bürger nun, daß die Tagsatzung gemäß ihrem Beschluß vom August 1847 die Umänderung des Bundesvertrages beginne.

Sie waren überzeugt: Die ausländischen Fürsten und Mächte werden nicht wagen, das ernstlich zu hindern, aus Furcht vor ihren eigenen freiheitslustigen Untertanen. „Sie werden uns höchstens mit Noten bestürmen; aber von denen ist, Gott Lob und Dank, noch kein Mensch gestorben“, so spottete ein liberaler Glarner.


Nach Mitte Januar 1848 überreichten Frankreich, Preußen und Österreich der Schweiz ein Schreiben, in dem sie erklärten: Der Bundesvertrag darf nur mit Zustimmung aller Stände abgeändert werden.

Rußland war mit dieser Note einverstanden, England aber nicht. Die Tagsatzung antwortete Mitte Februar höflich, aber bestimmt: Die Schweiz ist ein selbständiger Staat; es ist ihre Sache, wie sie sich einrichten will. Die Mächte hätten auf dieses Schreiben gewiß wieder geantwortet und vielleicht mit Grenzsperre oder Gebietsbesetzung gedreht; aber da brach in Paris und bald auch in Berlin und Wien die Revolution aus. So konnten die Machthaber sich nicht mehr um das kümmern, was in der Schweiz geschah.


Am 17. Februar 1848 begann eine Kommission, die neue Verfassung zu beraten. Der Entwurf, der auf diese Weise entstand, wurde den kantonalen Großen Räten und hernach der Tagsatzung vorgelegt.

Diese nahm in einigen Punkten kleine Änderungen vor. Dann stimmte das Schweizervolk über das Werk ab und nahm es an. Die Neue Zürcher Zeitung jubelte: „Wir feiern den schönsten politischen

Tag in unserem bisherigen Leben“. Kanonenschüsse und Höhenfeuer verkündeten dem Lande das Ereignis.


Im Jahre 1874 wurde die 48er Verfassung abgeändert: Der Bund erhielt noch mehr Gewalt, so zum Beispiel im Militärwesen. Auch seither sind manche Artikel verändert worden oder neu hinzu gekommen. Die neuen Verfassungsbestimmungen wurden jeweilen dem Schweizervolk zur Abstimmung vorgelegt.