Der Sonderbund

Nach den Freischarenzügen luden die Führer Luzerns Abgeordnete der gleichgesinnten Kantone in ihre Stadt ein.

Die Versammelten beschlossen (im Dezember 1845), als Antwort auf jene Züge einen Bund unter sich zu schließen; den Plan hierzu hatten sie ja schon früher erwogen. Die wichtigste Bestimmung dieses Bundes lautete: „Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz. Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis verpflichten sich, falls einer oder mehrere von ihnen angegriffen würden, den Angriff gemeinschaftlich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln abzuwehren“.

Auf der nächsten Tagsatzung stritten die Liberalen mit den Konservativen darüber, ob der Sonderbund den Bestimmungen des Bundesvertrages widerspreche oder nicht. Die Liberalen erklärten: Er verletzt den Gesamtbund und ist darum aufzulösen. Allein es stimmte nur eine Minderheit für diesen Antrag. Bald aber trat eine Wendung ein. In Genf und in St. Gallen erlangten die Liberalen in den Großen Räten die Mehrheit.

Die Tagsatzungsherren dieser zwei Orte erhielten nun Weisung, liberal zu stimmen. So besaßen die Freisinnigen jetzt eine Mehrheit von zwölf Stimmen gegen zehn, als im Sommer 1847 die Tagsatzung in der Heiliggeistkirche in Bern zusammentrat.Auf dem Präsidentenstuhle saß Ulrich Ochsenbein, der ehemalige Freischarenführer, und hielt vor den Tagsatzungsherren, den fremden Gesandten und einer großen Volksmenge eine feurige Rede. Die Spannung war groß, und jedermann konnte ahnen, was nun beschlossen würde.