Blöschs Urteil über die Freischarenzüge
«Die Freischarenzüge waren verwerfliche Gewalttaten. Doch ist nicht zu leugnen, daß die Teilnehmer von einer gewissen Begeisterung beseelt waren. Nicht nur Gesindel zog mit. Es waren auch sehrwackere Männer und Jünglinge dabei. Leute, die sonst keinen Pfennig für geistige Zwecke gaben, brachten diesmal Opfer. Viele glaubten redlich, eine Pflicht gegen ihr Vaterland zu erfüllen.»
Das Schicksal der Gefangenen
Eidgenössische Unterhändler schlossen mit den obersten Behörden des Kantons Luzern einen Vertrag ab.
Er bestimmte: Luzern gibt die gefangenen Angehörigen anderer Kantone heraus gegen ein bedeutendes Lösegeld. Die Luzerner, die an den Freischarenzügen teilgenommen hatten, wurden in langen Prozessen von den luzernischen Gerichten verurteilt. Beinahe 700 Personen erhielten Zuchthausstrafen. Zu dieser eifrigen Verfolgung trug eine schreckliche Bluttat bei.
In einer Julinacht des Sommers 1845 erschoß ein verlotterter Luzerner Bauer den weit geehrten Volksmann Leu in seiner Schlafkammer. Der Mörder wollte Rache üben. Er hatte wegen seiner Teilnahme am ersten Freischarenzug eine Gefängnisstrafe absitzen müssen. Dieser Mord und die Ankunft der ersten Jesuiten in Luzern riefen von neuem eine leidenschaftliche Stimmung hervor.