Die Klosteraufbebung im Aargau

Im Januar 1841 nahm der Kanton Aargau durch Volksabstimmung eine neue Verfassung an. Sie gefiel aber den Katholiken nicht. Im Reußtal erhoben sie sich. Der Landsturm wollte gegen die Hauptstadt ziehen. Allein rasch aufgebotene Regierungstruppen trieben die Aufständischen nach einem kurzen Gefecht auseinander. Es hieß nun, am Aufstand seien die Klöster schuld, insbesondere das Kloster Muri; es habe mit den Klosterglocken zum Sturm geläutet. Ob das wahr ist, ist bis heute nicht bewiesen. In jenem aufgeregten Augenblicke glaubte man es aber mit Bestimmtheit. Zwei Tage nach dem erwähnten Gefecht ergriff Seminardirektor Augustin Keller, ein freisinniger Katholik, im Großen Rat das Wort zu einer leidenschaftlichen Anklage gegen Mönchstum und Klosterwesen und beantragte, die acht aargauischen Klöster aufzuheben.

Der Große Rat nahm diesen Antrag an. Mönche und Nonnen mußten mitten im Winter die Klosterzellen räumen, in Muri zum Beispiel in zweimal 24 Stunden nach Eintreffen des Befehls. Der Staat gewährte ihnen kleine Pensionen. Das Klostervermögen, im Betrage von über sechs Millionen Schweizerfranken, wollte der Staat einziehen und aus ihm Kirchen, Schulen und Arme unterstützen, zum Teil der katholischen Gemeinden, zum Teil des ganzen Kantons.

Die nächste Tagsatzung besprach die Frage, ob der Kanton Aargau das Recht zu dieser Aufhebung besitze. Die Mehrheit verneinte es. Denn nach einer (allerdings unklaren) Bestimmung des Bundesvertrages waren Fortbestand der Klöster und Sicherheit ihres Eigentums gewährleistet. Der Kanton Aargau führte den Tagsatzungsbeschluß nicht aus. Allein nach zwei Jahren erklärte er sich bereit, die vier Frauenklöster wieder herzustellen; die Männerklöster dagegen sollten aufgehoben bleiben. Im Sommer 1843 billigte die Tagsatzungsmehrheit das und beschloß: Damit ist der Streithandel erledigt.

Einige Orte, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Freiburg, waren mit diesem Entscheid jedoch nicht einverstanden. Sie behaupteten: Die Tagsatzung hat gar nicht das Recht, in einer solchen Angelegenheit mit Mehrheit etwas zu beschließen. Ja, auf Luzerns Einladungen versammelten sich Abgesandte etlicher Orte in Luzern und berieten, ob sie sich nicht von den andern Ständen söndern und mit den Nachbarstaaten Besprechungen beginnen sollten.