Der Bundesvertrag enthält Ungerechtigkeiten und stimmt nicht überein mit dem Geist der kantonalen Verfassungen
Die neuen Kantonsverfassungen von 1830 und 1831 waren so eingerichtet worden, wie die große Masse des Volkes es verlangt hatte. Seitdem wußten und spürten die Bürger:
Auf uns kommt es in den Kantonen an; wir besitzen die Macht und üben politische Rechte aus; im Bund verhält sich das anders; über die Kantonsverfassungen hat das Volk abgestimmt, über den Bundesvertrag nicht; er beruht also nicht auf dem Willen des Volkes; im Bund hat der einzelne nichts zu sagen und niemanden zu wählen; er kann zum Beispiel die Tagsatzungsherren nicht selbst bezeichnen; er zählt gar nicht; denn an der Tagsatzung besitzt jeder Kanton, gleichgültig ob groß oder klein, je eine Stimme.
Bornhauser und andere (1835) : « Der Kanton Bern, der 350 000 Einwohner zählt, in die eidgenössische Kasse beinahe 92 000 Franken gibt und im Kriege 4584 Mann stellt, hat eine Stimme, gerade wie der Kanton Uri mit 13 000 Einwohnern, 1134 Franken Beitrag und 236 Mann Bundestruppen. Und Zürich mit 290 000 Einwohnern hat eine Stimme gerade wie Zug mit 14 000 Einwohnern. Ungleiche Pflichten, aber gleiche Rechte? Ist das gerecht? Nein!
Wenn die zwölf kleinsten Kantone zusammenhalten, so können sie einen Beschluß durchsetzen, und die zehn größeren müssen sich unterziehen. Ja so ist's; 1 400 000 Menschen müssen tun, was 480 000 wollen. Ein Drittel gebietet zwei Dritteln. Das widerspricht unsern republikanischen Grundsätzen durch und durch.
Was ist da zu tun ? Man muß die Tagsatzung umwandeln in einen eidgenössischen Rat von 150 bis 200 Mitgliedern, die nach der Volkszahl gewählt werden. Was also unser Große Rat für unsern Kanton bedeutet, das würde dieser eidgenössische Große Rat für die Schweiz sein.
Und weiter: Wenn wir einen eidgenössischen Großen Rat (Nationalrat) hätten, müßten wir dann noch einen eidgenössischen Kleinen Rat (Bundesrat) und ein eidgenössisches Obergericht (Bundesgericht) schaffen. Mit der Aufstellung dieser drei Behörden würde die Bundesverfassung den Verfassungen der meisten Kantone gut entsprechen.
Folgerung: Wir müssen einen neuen Bund aufrichten. Wenn einzelne Kantone ihre Verfassungen ändern konnten, so kann das die Gesamtschweiz mit Ruhe und Überlegung ebenfalls tun.»