Dem Schweizer fehlen wichtige Rechte und ein eidgenössisches Gericht

Nicht in der ganzen Schweiz, sondern nur in einzelnen Kantonen besaßen die Bürger Niederlassungs-, Gewerbe-, Handels-, Rede-, Denk-, Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das beklagten die Freisinnigen.

Auch beschwerten sie sich: Wenn in einem Kanton ein parteiisches Gericht einem politischen Gegner Unrecht tut, so kann sich dieser an kein eidgenössisches Obergericht wenden.

Bornhauser: « Jeder Ort kann den Bürger eines andern Kantons aus seinem Gebiet fortweisen, sobald es ihm gefällt, wenn er nicht den Grundsatz freier Niederlassung angenommen hat.

Die Urkantone zum Beispiel sind der freien Niederlassung abgeneigt; denn sie fürchten, Kantonsfremde könnten freisinnige Gedanken einschleppen. Wir verlangen ein eidgenössisches Obergericht, das unparteiisch urteilt, wenn Volk und Übrigkeit im Streite sind, wenn ein Kanton mit dem andern uneins ist, oder wenn ein Ort sich gegen den Schweizerbund verfehlt.»

 

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