Die Schweiz muß dem Ausland nachgeben

Den konservativen Staatsmännern war es ein Dorn im Auge, daß italienische, deutsche und polnische Flüchtlinge in der Schweiz Zuflucht fanden. Jedesmal wenn ein Verfolgter über die Schweizergrenze entkam, sagten sie sich voll Ärger und Verlegenheit: „Wir können den Revolutionsgeist bei uns nie ersticken, wenn wir ihn nicht in der Schweiz zerstören“.

Das wollten sie nun tun. Sie verlangten vom Vorort: Die Schweiz soll die Flüchtlinge ausweisen. Später forderten sie sogar: Sie sollen verhaftet und ausgeliefert werden. Dabei drohte der österreichische Kaiser, er werde Graubünden besetzen, oder die Mächte würden die Neutralität der Schweiz nicht mehr anerkennen, wenn diese in der Flüchtlingsfrage nicht gehorche.

Die Tagsatzungsherren fürchteten, das Ausland könnte ernst machen und Truppen gegen uns senden oder den Handelsverkehr sperren. So beschlossen sie 1823: Die Kantone sollen dafür sorgen, daß in den Zeitungen nichts Unfreundliches über das Ausland erscheint; auch sollen sie keine Flüchtlinge aufnehmen, die wegen Ruhestörungen entwichen sind.

1829 hob die Tagsatzung diesen Beschluß wieder auf. Später versuchten die fremden Mächte aber von neuem, sich einzumischen.