1. Freiheit - Verfassung

In den Jahren 1816 bis 1820 wurden in einigen Staaten Deutschlands Verfassungen eingeführt, z. B. in den Königreichen Bayern und Württemberg.

Doch durften nicht Männer aus dem Volk diese neuenStaatsordnungen entwerfen, sondern die Fürsten erließen sie von sich aus.

Die Verfassungen gewährten den Untertanen das Recht, Abgeordnete zu wählen.

Diese Abgeordneten konnten unter anderem Steuern bewilligen oder versagen und ihre Meinung zu vorgeschlagenen Gesetzen äußern. -  Der Herrscher durfte von nun an den Staat also nicht mehr ganz nach seinem Gutfinden, wie etwa ein Landgut, verwalten.