5. Die immerwährende Neutralität der Schweiz

Seitdem die Eidgenossenschaft 1515 bei Marignano eine große Niederlage erlitten hatte, suchte sie immer mehr, sich von den Welthändeln fern zu halten und bei ausbrechenden Streitigkeiten zwischen fremden Völkern neutral zu bleiben.

Nach 300 Jahren, bei der allgemeinen Neuordnung der politischen Verhältnisse in Europa um 1815, wünschten unsere Staatsmänner, daß die Neutralität der Schweiz ausdrücklich erklärt und von den fremden Mächten anerkannt werde.

Die Eidgenossenschaft beauftragte darum im Herbst 1815 den Genfer Pictet de Rochemont, zu diesem Zwecke mit dem Ausland zu unterhandeln. Er erreichte, daß in einer Urkunde folgendes festgesetzt wurde:

«Die unterzeichneten Mächte anerkennen die immerwährende Neutralität der Schweiz, und sie gewährleisten ihr auch den unverletzten und unverletzbaren Bestand ihres Gebietes. Sie anerkennen, daß die Neutralität und Unverletzbarkeit der Schweiz, sowie ihre Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluß dem wahren Interesse aller europäischen Staaten entspreche. Zu Paris am 20. November des Gnadenjahres 1815.

Österreich: Der Fürst von Metternich. Frankreich : Richelieu. Großbritannien: Castlereagh. Portugal: Der Graf von Palmella. Preußen: Der Fürst von Hardenberg. Rußland: Der Fürst von Rasumoffsky.»