4. Die neue eidgenössische Landesordnung

Zur Zeit des Durchmarsches jener fremden Truppen durch unser Land, in den letzten Tagen des Jahres 1813, lud der Bürgermeister und Landammann Reinhard in Zürich die Kantone ein, sogleich angesehene Männer zu senden. Sie sollten mit ihm beraten, was zu tun sei. Abgeordnete aus zehn Kantonen beschlossen: Die bisherige Verfassung der Eidgenossenschaft ist aufgehoben; es soll ein neuer eidgenössischer Bund errichtet werden ohne Wiederherstellung der ehemaligen Untertanenverhältnisse.


Bern und andere Orte waren mit diesen Grundsätzen nicht einverstanden. Wie dieses Waadt und Aargau verlangte, so begehrte Uri Livinen, und Schwyz wollte die jetzt sanktgallischen Landschaften Gaster und Uznach seinem Gebiet einverleiben.


Als der Vorort eine Tagsatzung nach Zürich einberief, sandten die vier Patrizierstände, die drei Waldstätte und Zug keine Abgeordneten hin, sondern hielten eine Gegentagsatzung in Luzern ab. Sie verkündeten: Wir sind nur für eine 13 örtige Eidgenossenschaft, das heißt, sie hätten die Verhältnisse vor 1798 wieder herstellen, restaurieren, wollen.


Daß es doch anders kam, dafür sorgten der Waadtländer Cäsar Laharpe, der „Laharpeli“, wie die Aristokraten ihn nannten, und Zar Alexander. Laharpe suchte den Zaren, seinen ehemaligen Schüler und jetzigen Freund, auf, umarmte ihn und legte ihm seine Wünsche vor. Er erreichte, daß Alexander gemeinsam mit dem Kaiser von Österreich und dem König von Preußen dem Vorort Zürich mitteilen ließ:

Wir anerkennen keine 13, sondern nur eine 19örtige Eidgenossenschaft. Das hieß: Es gibt keine zugewandten Orte und keine Untertanengebiete mehr; Waadt und Aargau bleiben also selbständig. Zu den 19 Orten kamen bald noch Wallis, Genf und Neuenburg.


Die Abgesandten der widerspenstigen Orte reisten darauf kleinlaut nach Hause und fanden sich dann im April 1814 mit den Vertretern der andern Stände in Zürich ein. Damit begann dort die sogenannte Lange Tagsatzung, die mit kleinen Unterbrüchen bis Ende August 1815 dauerte. Sie stellte eine neue eidgenössische Ordnung, den Bundesvertrag, auf.


Die Großen Räte und die Landsgemeinden nahmen diese Ordnung an und erklärten sie in Kraft, ohne daß das gesamte Schweizervolk über sie abgestimmt hätte.