3. Von der Umwälzung in andern Kantonen (1813/14)
Wie in Bern, so mußten 1813/14 auch in Freiburg, Solothurn und Luzern die bisherigen Regierungen und Großen Räte zurücktreten.
An ihrer Stelle zogen zumeist Patrizier in die Ratshäuser ein.
Der neue Große Rat in Freiburg bestand aus 144 lebenslänglich gewählten Mitgliedern.
Drei Viertel, 108, waren Patrizier. Der letzte Viertel setzte sich zusammen aus Abgeordneten der nicht patrizischen Bürgerschaft und des Landvolkes.
In den andern Städteorten war es ähnlich: Patrizier oder Städter überhaupt hatten im Rat das Übergewicht und beherrschten die Landschaft.
Glaubens-, Niederlassungs-, Handels-, Gewerbe- und Pressefreiheit wurden in den Verfassungen nur selten zugesichert.