Kaufvertrag Lyss Maveg
zwischen der Einwohnergemeinde Lyss und der Maveg AG, Biel betr. einen Abschnitt von 200 Aren der von der Simca-Suisse SA zurückerworbenen Parzelle Nr. 2052 im Halte von 300 Aren.
Werte Gemeindebürger,
im Abschnitt 2 dieser Botschaft wurde dargelegt, dass die Einwohnergemeinde Lyss die 1962 der Simca-Suisse SA am lndustriering verkauften 300 Ären mit Rückkaufvertrag vom 30. März 1966 wieder zurückerworben hat, und zwar zu den vereinbarten Fr. 40.- pro m², ausmachend Fr. 1200 000.-, wobei die Simca-Suisse SA auf ihr Zinsguthaben von Fr. 144 000.- schlussendlich verzichtet hat.
Wir sind heute, ein paar Tage nur nach dem Rückkauf, in der glücklichen Lage, einen abgeschlossenen neuen Kaufvertrag betreffend zwei Drittel dieses ehemaligen Simca-Terrains zur Genehmigung vorzulegen. Dieser Kaufvertrag, abgeschlossen am 7. April 1966 und verurkundet von Herrn Georges Morf, Notar in Lyss, betrifft die Maveg AG Biel
Die Maveg AG, Biel, ist eine Aktiengesellschaft des schweizerischen Rechts mit dem Zwecke: Vertrieb von technischen Erzeugnissen, vor allem von Maschinen, Apparaturen, Werkzeugen und Rohmaterialien, sowie die Entwicklung und Verwertung neuer Konstruktionen und Patente.
Eine eindrucksvolle Visitenkarte für die Maveg AG sind ihre Steuerleistungen. Die Firma bezahlte an Staats- und Gemeindesteuern:
1960 Fr. 88 364.-
1962 Fr. 124 065.-
1964 Fr. 208 774.-
1965 Fr. 207897.-
Der Kaufpreis
ist von den Parteien auf Fr. 60.- pro m² vereinbart worden, ausmachend für 20 000 m² Fr. 1 200 000.-, eine Million und zweihunderttausend Franken, welche am Tage nach der Genehmigung dieses
Vertrages durch die Urnenabstimmung vom 6./8. Mai bei der Kantonalbank in Lyss zugunsten der Verkäuferin einzubezahlen sind.
ln diesem Kaufpreis ist der Anteil der Maveg AG an den Erstellungskosten des Industrie Stammgeleises inbegriffen, im übrigen enthält
Die Maveg AG erklärt sich ferner bereit, die vorgesehenen Bauten in architektonisch gediegener Planung und Ausführung zu erstellen, wobei sie zur Kenntnis nimmt, dass nicht etwa Luxusbauten verlangt werden. ln Bezug auf den Wohnsitz des Personals stipuliert der Kaufvertrag, dass die Direktoren, Prokuristen, das kaufmännische und das technische Personal, soweit möglich und zumutbar, Wohnsitz in Lyss nehmen. Hinsichtlich der Sitzfrage ist verbindlich folgendes vereinbart worden:
1. Der Sitz der Maveg AG oder ihrer Rechtsnachfolgerin ist Lyss.
2. Die Verlegung des Sitzes von zurzeit Biel nach Lyss erfolgt im Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der Maveg AG in Lyss, spätestens aber bis zum 31, Dezember 1967.
3. Sollten später durch die Maveg AG auf ihrem Areal (Lyss-Grundbuchblatt Nr. 2127) Tochtergesellschaften gegründet und hier betrieben werden, so nehmen diese Gesellschaften ihren Sitz ebenfalls in Lyss.
Abschliessend sei noch erwähnt, dass sich die Einwohnergemeinde für die der Maveg AG verkaufte Parzelle - wie seinerzeit bei der Simca - ein Vor- bzw. Rückkaufsrecht vorbehalten hat für den Fall, dass später evtl. unüberbautes Terrain verkauft oder im Baurecht abgegeben werden sollte, weil dasselbe für den Geschäftsbetrieb der Maveg AG und ihrer affilierten Gesellschaften, sowie ihrer Rechtsnachfolger nicht mehr erforderlich ist.
Der Gemeinderat beantragt einstimmig Genehmigung des Kaufvertrages, heisst die Maveg AG in Lyss herzlich willkommen und entbietet ihr Glückauf zu einer gefreuten Entwicklung.
Werte Mitbürger,
die vorstehend erläuterten drei Vorlagen betreffen die Schaffung von Landreserven für Schulhausbauten, den Rückkauf des seinerzeit der Simca-Suisse SA abgetretenen Terrains und dessen teilweisen Wiederverkauf an die Maveg AG. Alle drei Geschäfte wertet der Gemeinderat als ausgesprochen günstig.Der Gemeinderat empfiehlt deshalb, im Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen und in Anwendung von Art. 8, Ziff. 3 und 13, sowie Art. 9, Ziff, 2 des Organisations- und Verwaltungsreglementes. den Stimmberechtigten einstimmig folgende Beschlüsse zur Annahme:
1. Dem mit der Erbengemeinschaft des Herrn Friedrich Arn-Jordi am 14. Juli 1964 abgeschlossenen Kauf- und Tauschvertrag betr. Die Parzelle Lyss-Grundbuch Nr. 398 im Grentschel im Halte von 104,26 Aren, wird zugestimmt.
2. Der mit der Simca-Suisse SA, Zürich, am 30. März 1966 abgeschlossene Rückkaufvertrag betr. das Grundstück Nr. 2052 am lndustriering im Halte von 300,00 Aren, wird genehmigt.
3. Der mit der Maveg AG, Biel, am 7. April 1966 abgeschlossene Kaufvertrag betr. das Grundstück Nr. 2127 am lndustriering im Halte von 200,00 Aren, wird gutgeheissen.
4. Der Gemeinderat wird mit der Beschaffung der erforderlichen Mittel beauftragt.
Lyss, den 4. April 1966
Namens des Gemeinderates,
Der Präsident: Dr. E. Siegfried
Der Sekretär: Ed. Zürcher