Gemeindeabstimmung vom 25./27. September 1964

Werte Mitbürger,

lm Zusammenhang mit der Erschliessung des Schachens zum Industriegebiet waren in Bezug auf Strassen- und Trottoirbau, Erstellung der Sekundärkanalisation, Strassenentwässerung uam. bedeutende finanzielle Investitionen erforderlich. Zur Fertigstellung dieser Arbeiten, d. h. zum Vollausbau des Schachenweges und des lndustrieringes inkl. Anschluss-Stücke, werden weitere Mittel benötigt. Der ganze bisher behandelte und inskünftig noch zu lösende Fragenkomplex präsentiert sich wie folgt:

I. Bisherige Kreditbewilligungen

Es wurden bewilligt:

1. Durch Urnenabstimmung vom 3./4. März 1956 _ _ Fr. 520 000.-

zum Bau von 800 m Strasse von 7,00 m Breite und Trottoir von 2,25 m Breite inkl. Sekundärkanalisation und Strassenentwässerung, also Vollausbau.

2. Durch Gemeindeversammlungsbeschluss vom

27.Mai 1957 _ _ _. _ _ . _ _ _ _ _ _ _ Fr. 59500.-

zum Bau von 600 m Strasse von 5 m Breite mit Schlammwalzung, ohne Belag, ohne Sekundärkanalisation, ohne Strassenentwässerung.

3. Durch Gemeindeversammlungsbeschluss vom

22. Oktober 1959. _ _ _ _ _ _ . _ _ _ _ _ Fr. 30000.-

zum Bau von 300 m Strasse von 5 m Breite, Teilausbau wie bei Ziffer 2.

4. Durch Gemeindeversammlungsbeschluss vom

29. Dezember 1960. _ _ _ _ _ _ . _ _ _ _ Fr. 70000.-

zum Unterbau von 300 m Strasse und Trottoír von

9,25 m Breite mit Schlammwalzung und ähnlichem Teilausbau wie bei Ziffer 2

Total bisher bewilligte Kredite _ . Fr. 679'500.-

Die Anforderung der vorgenannten Kredite erfolgte auf Grund der voraussichtlichen Bautätigkeit im lndustriegebiet und beschränkte sich auf das Notwendigste. lm Zusammenhang mit dem etappenweisen Ausbau des Hauptkanalisationsnetzes und im Blick auf die nicht immer genau voraussehbaren Dispositionen der sich neu ansiedelnden lndustrien mussten laufend Aenderungen im Ausbauprogramm vorgenommen werden.

ll. Bisher effektiv ausgeführte Bauten

Es wurden bis Ende Mai 1964 mit den vorstehend aufgeführten Krediten effektiv folgende Strassen-, Trottoir- und Kanalisationsarbeiten ausgeführt:

1. 850 m Strassenbau von 7 m Breite bis und mit Tragschichteinbau und Strassenentwässerung.

2. 1400 m Strassenbau von 7 m Breite bis und mit roher Kiesplanie, bzw. Schlammwalzung.

3. 350 m Strassenbau von 5 m Breite bis und mit Schlammwalzung.

4. 250 m Trottoirbau von 2,25 m Breite, inkl. Randsteine und Tragschicht.

5. 350 m Trottoirbau von 2,25 m Breite, inkl. Randsteine, aber nur roher Kiesplanie.

6. 250 m Trottoirbau, ohne Randstein, aber mit Schlammwalzung und Oberflächenbehandlung.

7. 950 m Sekundärkanalisation 40-50 cm Ø.

8. Provisorisches Pumpwerk Osterwalder.

9. 220 m Regenwasserentlastungsleitungen.

10. 850 m Strassenentwässerungsleitungen

Totaler Kostenaufwand . . . . . . . . . . Fr, 661 365.10

Zudem wurden bisher im Schachen noch rund 1650 m vom Kanton subventionierte Kanalisationsprimärleitungen von (D 135 cm, 125 cm und 60 cm ausgeführt. Deren Kosten werden aus den durch Urnenabstimmurıg vom 3. März 1958 bewilligten Spezialkrediten gedeckt.

III. Vollausbau des Schachenweges und lndustrieringes

Der Vollausbau des Schachenweges und des lndustrieringes mit den in Frage kommenden Anschluss-Stücken umfasst nun aber:

- 2600 m Strasse von 7,00 m Breite und 2,25 m Trottoirbreite mit den erforderlichen Strassenentwässerungen.

- 500 m Anschluss-Strassen von 5,50 m Breite, ohne Trottoir, mit den nötigen Strassenentwässerungen.

- 1150 m Sekundärkanalisationsleitungen

- 350 m Regenwasserentlastungsleitungen.

Dieser Ausbau erfolgt nach Massgabe der Bedürfnisse und in Zusammenarbeit mit den Gemeindebetrieben und der Telephondirektion_ Er wird sich noch über drei bis vier Jahre erstrecken, da vorerst insbesondere die Deckbeläge noch nicht eingebaut werden sollen.

Der lndustriering muss aber unbedingt ausgebaut werden. Gebäude sind bekanntlich schon im ganzen Schachengebiet entstanden, es herrscht heute ein sehr intensiver Personen- und Lastwagenverkehr, der laufend beträchtlich zunehmen wird.

IV. Arbeiten und Kredite für den Vollausbau

Bis zum Vollausbau der vorstehend aufgeführten Arbeiten im Schachenweg und im lndustriering sind noch folgende Arbeiten auszuführen bzw. folgende Kredite zu genehmigen:

1. Strassenentwässerung, Besteinung, Randsteine, Tragschicht

1400 ml à Fr. 180. - _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Fr. 250000.-

2. Kieskofferverbreiterung, Strassenentwässerung, Besteinung, Randsteine, Tragschicht, 350 ml _ _ _ _ Fr. 94 000. -

3_Trottoirschüttung, Randsteine, Tragschicht auf Trottoir, 250 ml _ _ _ _ _ . _ . _ . _ _ .22000_-

Fr

 4. Trottoirkofferschüttung, Tragschicht auf Trottoir,

1750m1_________._..___Fr_70000_-

5. Anschluss-Stücke:

a) Dammwegeinmündung 50 m1 I

b) Giessenwegausbau 300 ml 5,5 m breit Fr. 120000.-

c) Eschenwegausbau 150 ml l

6. Sekundärkanalisation 30 cm (Z3, 200 ml _ . _ _ _ Fr. 12000.-

7_ Deckbeläge auf Strassen, 2600 m' à Fr. 48.- . _ Fr. 125000.-

Deckbeläge auf Trottoirs, 2600 ml à Fr. 16.- _ _ _ Fr. 42 000. -

Deckbeläge auf Anschluss-Strassen, 500 ml à Fr. 38.- Fr. 20 000. -

8. Projektierung, Absteckung, Bauleitung _ _ _ _ Fr. 45 000.-

Gesamtkredite Endausbau _ _ _ _ _ _ _ _ _ Fr. 800‘000.-

Es ist bereits erwähnt worden, dass die unter Ziffer 1-8 hievor aufgeführten Arbeiten nur sukzessive, d. h. im Zeitraum von drei bis vier Jahren zur Ausführung kommen.

V. Anstösserbeiträge


Bei der seinerzeitigen Propagierung des lndustriegebietes Schachen hat man die Beiträge der Anstösser an den Schachenweg und den lndustriering mit 1,5 % der auf den einzelnen Parzellen nach Fertigstellung der Bauten ermittelten amtlichen Werte bewusst nicht übermässig hoch angesetzt. Ueberschlagsweise darf, wenn wir die bis heute ausgeführten Bauten im Auge haben, mit solchen Anstösserbeiträgen im Betrag von etwa Fr. 180 000.- gerechnet werden, die bei der weiteren Ueberbauung nochmals ansteigen, möglicherweise auf Fr. 300 O00. -_ Doch lässt sich heute schon festhalten, dass die Hauptlast die Einwohnergemeinde zu tragen hat. Wir hoffen selbstverständlich, dass die künftigen Steuerleistungen aller der am lndustriering liegenden Betriebe diese Aufwendungen der Gemeinde bald einmal restlos decken werden.

Werte Gemeindebürger,

der vorstehend dargestellte Vollausbau des Schachenweges und des lndustrieringes ist ein unbedingtes Erfordernis und wird unser lndustriegebiet, um das man uns weit herum beneidet, nochmals aufwerten. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass für die Strassenbeleuchtung die bereits bewilligten und noch nötigen Kredite durch die Gemeindebetriebe angefordert und als Sachleistungen behandelt werden.

Schlussendlich ist es erforderlich, dass der Gemeinderat eventuelle, durch die Teuerung bedingte Mehraufwendungen in eigener Kompetenz bewilligen kann.

Der Gemeinderat empfiehlt, im Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen und in Anwendung von Art. 8, Ziff. 3 und 13 sowie Art. 9, Ziff. 2 des Organisations- und Verwaltungsreglementes, den Stimmberechtigten einstimmig folgende

B e s c h l ü s s e zur Annahme:

1. Dem Vollausbau des Schachenweges und des lndustrieringes wird zugestimmt.

2. Die hiezu erforderlichen Kredite von total Fr. 800 000.- werden bewilligt.

3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, durch eventuelle weitere Teuerung bedingte Mehrkosten in eigener Kompetenz zu bewilligen.

4. Der Gemeinderat wird mit der Beschaffung der erforderlichen Mittel beauftragt.

Lyss, den 31. August 1964 Namens des Gemeinderates

Der Präsident: Dr. Siegfried

Der Sekretär: Ed. Zürcher