Kaufvertrag mit der Feintool AG

Bei der Feintool AG handelt es sich um eine im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft (Präsident des Verwaltungsrates und Direktor Herr Fritz Bösch, von Rüthi SG, in Lyss; Vizepräsident des Verwaltungsrates Herr Dr. Peter Berger, Industrieller, von und in Biel).

Sie bezweckt die Fabrikation und den Vertrieb von Werkzeugen und Maschineneinrichtungen, insbesondere von Feinstanzwerkzeugen und Feinstanzeinrichtungen für Pressen. Sie arbeitet zurzeit in gemieteten Räumen der Maschinenfabrik Osterwalder AG und beschäftigt rund 30 Personen, vorwiegend gelernte Arbeitskräfte (Werkzeugmacher, Feinmechaniker, Mechaniker, Dreher. Techniker, Zeichner und kaufmännisches Personal). Auf angelernte Arbeitskräfte und Hilfsarbeiter entfallen nur rund 20 % der Belegschaft. Der Durchschnittsverdienst der gesamten Belegschaft beträgt monatlich rund 1000 Franken (Geschäfts- und Fabrikationsleitung nicht inbegriffen).

Die Feintool AG steht in sehr erfreulicher Entwicklung; ihre qualitativ hochwertigen Produkte werden zum grösseren Teil exportiert, vor allem nach Westdeutschland, Grossbritannien und Schweden. Sowohl der Export als auch der lnlandabsatz sind weiter entwicklungsfähig. Das Unternehmen legt Wert auf den sofortigen Erwerb der diesem Kaufvertrag zugrundeliegenden Parzelle von 4000 m², lm Interesse einer gesunden Konsolidierung und einer sorgfältigen Planung der auf dem erworbenen Terrain zu erstellenden neuen Fabrikanlage, welche in mehrstöckiger Bauweise vorgesehen ist, so dass das Unternehmen mit einem verhältnismässig geringen Terraininhalt auskommt, behält sich die Feintool AG das Recht vor, das Bauvorhaben nicht sofort, aber spätestens bis Ende 1967 auszuführen.

Der Geschäftssitz der Feintool AG ist dauernd Lyss. Sollten später Tochtergesellschaften bzw. affilierte Gesellschaften gegründet werden und auf dem von der Einwohnergemeinde Lyss erworbenen Areal ihren Betrieb ausüben, so nehmen diese Gesellschaften ihren Sitz ebenfalls in Lyss.

Der mit der Feintool AG abgeschlossene Kaufvertrag enthält im übrigen bezüglich Vorkaufsrecht bzw. Rückkaufsrecht der Gemeinde, Verpflichtungen betreffend des Grundwasserstromes, Zuleitung von Wasser, elektrischer Energie, Tariffragen, Kanalisationsanschlussgebühren, Vertragskosten usw., die früher mit andern Firmen vertraglich ebenfalls festgelegten Bestimmungen. Der Kaufpreis ist auf Fr. 35.- pro m², für 4000 m² also ausmachend Fr. 140 000.-, festgesetzt worden. ln diesem Kaufpreis sind die Strassenerschliessungsbeiträge, das Industriestammgeleise sowie die Beiträge für die Erschliessung des Areals mit Hochspannungs- und Hauptwasserleitungen inbegriffen, Der Kaufpreis ist am Tage nach der Genehmigung dieses Vertrages durch die Urnenabstimmung zu entrichten.