Gemeindeabstimmung vom 6./8. Mai 1966

2. Rückkaufvertrag

zwischen der Simca-Suisse SA, Zürich und der Einwohnergemeinde Lyss betreffend Grundstück Nr. 2052 am Industriering im Halte von 300 Aren.

Werte Mitbürger,

mit Kaufvertrag vom 13. Dezember 1962, verurkundet durch Herrn Rud. Hochuli, Notar, erwarb die Simca-Suisse SA, mit Sitz in Zürich, von der Einwohnergemeinde Lyss das Grundstück Nr. 2052 am lndustriering Lyss im Halte von 300 Aren zum Preise von Fr. 40.-«pro m² oder total Fr. 1 200 000.-. Dieser Kaufpreis ist seinerzeit durch die Simca-Suisse SA vertragsgemäss bezahlt worden.

Art. 4 der weiteren Vertragsbestimmungen stipulierte ein Vorkaufsrecht der Einwohnergemeinde Lyss mit folgendem Wortlaut:

«An dem mit vorliegendem Kaufvertrag erworbenen Grundstück räumt die Käuferin der Einwohnergemeinde Lyss ein Vorkaufsrecht im Sinne von Art. 681 ZGB ein, welches wie folgt umschrieben wird: Wenn ab dem Grundstück später unüberbautes Terrain verkauft oder ein Baurecht abgegeben werden sollte, weil dasselbe für den Geschäftsbetrieb der Simca-Suisse SA und ihrer affilierten Gesellschaften, sowie ihrer Rechtsnachfolger nicht mehr erforderlich ist, so steht der Einwohnergemeinde Lyss daran in jedem Fall ein Vorkaufsrecht zu und zwar zu dem Preis, den die Simca-Suisse SA der Einwohnergemeinde Lyss gemäss vorliegendem Vertrag bezahlt hat, also Fr. 40.- pro m², zuzüglich 4% Zins pro Jahr, vom Tage der Eintragung dieses Vertrages im Grundbuch an zu rechnen. Dieses Vorkaufsrecht der Einwohnergemeinde Lyss gilt während zehn Jahren, beginnt mit dem Eintrag dieses Vertrages im Grundbuch und ist dort auf die Dauer von zehn Jahren vorzumerken.»

Die Simca-Suisse SA hat damals ihre Vorbereitungen und Planungsarbeiten zum Bau ihrer lmportanlage Schweiz in Lyss intensiviert, alle erforderlichen Formalitäten zur Erlangung der Baubewilligung, die provisorisch am 30. November 1963 erteilt wurde, erledigt. Simca Parisdrängte auf raschmöglichsten Baubeginn.

In der Folge erwarb Chrysler, einer der «Grossen Drei» in der Automobilindustrie, die Aktienmehrheit der Simca, es erfolgte ein Stop aller geplanten Projekte der früheren Leitung, eine gründliche Ueberprüfung des lnvestitionsprogrammes für Europa. Als Resultat dieser Massnahmen wurde uns mit Brief vom 13. Januar 1965 mitgeteilt, dass die Simca-Suisse SA leider davon absehen müsse, das in Lyss erworbene Gelände zu überbauen und in Anspruch zu nehmen.

Seither fanden zahlreiche mündliche und schriftliche Verhandlungen zwischen der Simca-Suisse SA und den Vertretern des Gemeinderates betreffend den uns vertraglich zustehenden Rückkauf dieses Terrains - eines der schönsten und bestgelegenen am lndustriering - statt. Unsererseits gingen die Anstrengungen dahin, die vertraglich stipulierte Pflicht zur Verzinsung des seinerzeitigen Kaufpreises vonFr. 1 200 000.- zu 4 %, ausmachend für drei volle Jahre Fr. 144 000.-, zu mildern und zu reduzieren. Unsere Forderung, die Simca-Suisse möge auf eine Verzinsung, also auf die Fr. 144 000.- überhaupt verzichten, wurde schlussendlich akzeptiert.Siehe Plan Seite 9 (Parzellen 1 4.- 2)

ln einem am 30. März 1966 abgeschlossenem Rückkaufsvertrag verurkundet durch Herrn Rud. Hochuli, Notar in Lyss, wurde zur Hauptsache folgendes vereinbart:

1. Die Einwohnergemeinde Lyss macht von ihrem Vorkaufsrecht gemäss Art. 4 «Weitere Vertragsbestimmungen» des Kaufvertrages vom 13. Dezember 1962 Gebrauch und erwirbt das Grundstück Nr. 2052 am lndustriering Lyss zum vereinbarten Preis von Fr. 40.- pro m2 zurück, ausmachend für 30‘000 m² Fr. 1 200 000.-.

2. Die Simca-Suisse SA verzichtet- als Abgeltung der der Einwohnergemeinde aufgefallenen diversen lnkonvenienzen - auf die im vorerwähnten Vorkaufsrecht vorgesehene Verzinsung.

3. Beide Parteien, die Simca-Suisse SA einerseits und die Einwohnergemeinde Lyss andererseits, erklären ausdrücklich, mit dieser Regelung vollständig auseinandergesetzt zu sein, also in Bezug auf den Kaufvertrag vom 13. Dezember 1962 und dessen Bestimmungen keine weiteren gegenseitigen Ansprüche mehr zu stellen.

Der Gemeinderat wertet diesen Rückkauf - insbesondere auch im Blick auf die weitere Verwendungsmöglichkeit des Grundstückes als ausgesprochen günstig und beantragt einstimmig Genehmigung dieses Vertrages.