Gemeindeabstimmung vom 15./.16. August 1953
Schwimmbad
Werte Mitbürger,Das neue Schwimmbad in Lyss soll vor allem ein Geschenk an unsere Jugend sein. Darüber hinaus für unsere gesamte Bevölkerung ein Ort der Erholung und Entspannung, eine Stätte frohen Lebens für die freien Stunden, an Werktagen und am Sonntag, für viele unter uns auch ein gefreuter und für die Gesundheit wertvoller Ort während der Ferien.
M i t b ü r g e r,
Wagen wir diesen Schritt, geben wir freudig unsere Zustimmung zum geplanten, vorstehend geschilderten Bau und bewilligen wir den verlangten Kredit. Wir schaffen damit ein Werk, auf das wir stolz sein können und das unserer Gesundheit, unserem wertvollsten Gut auf Erden, dient.Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und in Anwendung von Art. 8, Ziff. 3 und 13, sowie Art. 9, lit. b des Organisations- und Verwaltungsreglementes empfiehlt Euch der Gemeinderat folgendenGemeindebeschluß zur Annahme:1. Die vom Gemeinderat der Bürgerschaft mit Botschaft vom 20. Juli 1953 unterbreitete Vorlage über den Bau eines Schwimmbades in Lyss wird genehmigt. Der erforderliche Kredit von Fr. 260,000.- wird bewilligt.2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung beauftragt. Bezüglich des Baubeginns und der Ausführung der Hauptarbeiten ist auf den Beschäftigungsgrad unserer Bauhandwerker vernünftig Rücksicht zu nehmen.3. Der Gemeinderat wird mit der Beschaffung der erforderlichen Mittel beauftragt.
Lyss, den 20. Juli 1953.
Namens des Gemeinderates,Der Präsident:Dr. E. Siegfried. Der Sekretär:Ed. Zürcher.