Ortsplanung - wichtig für Gegenwart und Zukunft
Wo ständig mehr Menschen einen gleich bleibenden Lebensraum zu teilen haben, sind Konflikte vorprogrammiert. Um das Nebeneinander und Miteinander von Umwelt und Lebenswelt, von Natur und Menschen einigermassen in Einklang zu halten, müssen Massnahmen sorgfältig geplant werden. Das Staatswesen – damit ebenfalls unser Gemeinwesen - hat die Aufgabe, Interessen zu wahren, die auch unsere Nachfahren existenziell berühren. Lebens- und Gestaltungsmöglichkeiten in den verschiedensten Bereichen müssen für künftige Generationen offen bleiben. Es gilt in ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Fragen sorgfältig abzuwägen, was für die Gegenwart wohl wichtig, aber auch für die Zukunft richtig ist.
Das auf den 1. Januar 1971 in Kraft getretene kantonale Baugesetz warf seine Schatten voraus: Weil die Gemeinden verpflichtet werden sollten, innerhalb von drei Jahren ein Baureglement zu erlassen und das Baugebiet vom übrigen Gemeindegebiet abzugrenzen, erteilte der Gemeinderat schon im Januar 1970 einem Planungsbüro den Auftrag, die Ortsplanung in Angriff zu nehmen.
Zielvorstellungen
Die geschlossenen und weitgehend erhaltenen Dorfsiedlungen und die nur vereinzelt vorkommende Streubauweise bildeten eine gute Voraussetzung dafür, die Entwicklung zu steuern:
- Erhalten des landwirtschaftlichen Charakters
-Schutz der bestehenden Landschaft, der Dörfer und Weiler
- Konzentration der Bauzonen an Schwerpunkten
-Verhindern der Streubauweise
-Ausbau der öffentlichen und privaten Dienste im Dorf Rapperswil. Das Dorf Rapperswil soll trotz der bestehenden und überdimensionierten Bauzone in der Lätti Hauptort und Zentrum der Gemeinde bleiben. Darum soll in Rapperswil ebenfalls eine ziemlich grosse Bauzone ausgeschieden werden.
-Zweckmässige Erschliessung der heute und in Zukunft überbauten Gebiete
lndustriezone
Seit 1961 war nördlich von Rapperswil für die Ziegelei unter Berücksichtigung ihrer Erweiterung eine lndustriezone ausgeschieden worden, welche unverändert übernommen wurde,
Kehricht
Die Deponien in den einzelnen Dörfern wurden geschlossen. Der Kehricht wurde in die naheliegende
Deponie Schönbrunnen gebracht. ln Zukunft würde sich die Gemeinde einer regionalen Kehrichtverbrennung anzuschliessen haben.
Dieterswil
Damit eine eingeschränkte bauliche Entwicklung weiterhin möglich sei und die bestehenden Gewerbebetriebe im normalen Rahmen erweitert werden könnten, soll das Dorf eine Kernzone erhalten.
Wohnzone Lätti
lm Jahre 1960 wurde durch die damals noch selbstständige Ortsgemeinde Moosaffoltern im Gebiet Lätti eine Bauzone von zirka 10 Hektaren ausgeschieden. Nur zwei Jahre zuvor hatte der Grosse Rat das erste Teilstück Schönbühl-Lätti der Hochleistungsstrasse A6 Nord genehmigt, an das sich nunmehr die neue Bauzone in ihrer vollen Länge anlehnte. lm Rahmen des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen auf dem Gebiet der Raumplanung, wurde ein Grossteil der Bauzone Lätti im Jahre 1973 der provisorischen Schutzzone l unterstellt, was eine vorläufige Bausperre bedeutete.
in der Folge bemühte sich die Gemeinde mit Unterstützung des Kantons um die Reduktion der Bauzone. Die kantonale Baudirektion bezeichnete das fragliche Gebiet als zur Überbauung ungeeignet und empfahl die Auszonung. Neben Überlegungen des lmmissionsschutzes und des Landschaftsschutzes hatte nicht zuletzt auch die Tatsache, dass das Gebiet grösstenteils ungenügend erschlossen war, eine solche Beeurteilung nahe gelegt.
Die Grundeigentümer der noch überbauten Parzellen machten ihrerseits Ersatzansprüche in der Höhe von mehreren Millionen Franken geltend. Eine vergleichende Untersuchung die Kostenfolgen betreffend führte die Gemeinde zum Schluss, dass eine Auszonung und damit Entschädigung der Grundeigentümer nicht in Frage kommen konnten.
ln der Zwischenzeit wurde die ordentliche Ortsplanung der Gemeinde Rapperswil abgeschlossen und im Jahre 1976 genehmigt. Dabei wurden das Gebiet Lätti und die fragliche Schutzzone ausgenommen.
Teilortsplanung Lätti
Im Frühjahr 1977 stellten die Grundeigentümer das Begehren um Aufhebung der Schutzzone. ln der Folge bot die Gemeinde Hand, zusammen mit den Grundeigentümern einen Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften auszuarbeiten, der eine Überbauung eines Teils des Grundstückes gestatten sollte.
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 7. März 1980 genehmigte nach einer Marathondebatte - sie dauerte von 20 Uhr bis 23.35 Uhr - den vorgelegten Zonen- und Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften. Die meisten Bedenken der anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger konnten ausgeräumt werden, so dass die Zustimmung mit einem Stimmenverhältnis von 128 zu 8 Stimmen bei 38 Enthaltungen erfolgte.
Ein spezielles Problem zur Vollendung der Ortsplanung im Gebiet Lätti war die Frage der Schaffung einer Gewerbezone für den lokalen Bedarf. Die Gemeinde besass auf dem gesamten Gemeindegebiet keine freie Gewerbezone. Die von der Gemeinde in Schönbrunnen gewünschte lndustriezone stiess auf den Widerstand der regionalen und kantonalen Planungsinstanzen. Aus diesem Grunde musste im Rahmen der Teilortsplanung Lätti auch die Frage nach alternativen Möglichkeiten abgeklärt werden.
Gewerbezone Lätti
An der selben Gemeindeversammlung vom 7. März 1980 stimmte die Gemeindeversammlung der Schaffung einer Gewerbezone Lätti zu. Alternative Standorte gab es im übrigen Gemeindegebiet keine. Aufgrund topographischer und erschliessungstechnischer Gegebenheiten und vor allem wegen der durch ortsplanerische Güterterzusammenlegungen geschaffenen Sachzwänge, waren die Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Die vorgesehene Zone Lätti erfüllte alle gestellten Bedingungen.
Ortsplanerische Überlegungen drängten sich zur Schaffung der Gewerbezone am vorgesehenen Standort geradezu auf: Die Parzelle war im Zonenplan von 1960 rechtsgültig als Wohnzone festgelegt, was als feste Rahmenbedingung hingenommen werden musste. Die Parzelle blieb unüberbaut. Wegen der Nähe zur Autobahn war eine reine Wohnüberbauung nicht mehr zu verantworten. Eine Umzonung lag auf der Hand. Einzig die Verkehrserschliessung hätte zu Konflikten mit der bestehenden Wohnüberbauung führen können. Die Abklärungen ergaben die Notwendigkeit, für die Einfahrt zur Gewerbezone die wenig benutzte Rampe der Autobahneinfahrt Richtung Biel mitzubenutzen.
Einige Jahre blieb es nun still um die Gewerbezone. Ungelöste Erschliessungsfragen wurden immer wieder auf die lange Bank geschoben. Schliesslich beschloss die Gemeinde im Jahre 1986 den Kauf eines Grossteils des Grundstückes, um die Erschliessung in Gang zu bringen und somit den kaufwilligen Gewerbetreibenden erschlossenes Land anzubieten.