Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts
Weltweit wurde zur Kenntnis genommen, wie schwer sich die Schweiz mit dem Frauenstimmrecht tat. lm Februar 1971 stimmte in der eidgenössischen Volksabstimmung der Souverän dem Frauenstimmrecht endlich zu.
Bereits vorher ermöglichten einige Kantone, so auch der Kanton Bern, die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts auf Gemeindeebene. Deshalb vertrat der Gemeinderat die Ansicht, dass das Frauenstimmrecht auch in Rapperswil eingeführt werden sollte, nachdem dies in verschiedenen umliegenden Gemeinden bereits geschehen war.
An der Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 1970 leitete Gemeindepräsident Ferdinand Muster das Geschäft mit folgenden Worten ein: «Noch vor drei Jahren hätte dieses Traktandum hohe Wellen geschlagen. Nun aber ist es Zeit, den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zuzugestehen. in allernächster Zukunft wird es ohnehin überall Eingang finden.»
ln der Diskussion mochte niemand das Wort ergreifen. So stimmte die letzte reine «Männerversammlung» dem Antrag mit 97 gegen 22 Stimmen zu.