Wahl des Gemeinderates an der Urne nach dem Proporzwahlsystem
Die Vereinigung für Gemeindepolitik VGP verlangte im Sommer 1971 vom Gemeinderat, dass die Einführung der Proporzwahlen für den Gemeinderat an der Urne auf die Traktandenliste der Gemeindeversammlung gesetzt werde. An der Versammlung vom 18. Dezember 1971 stellteder Gemeinderat das Geschäft zur Diskussion, um einen entsprechenden Auftrag zu erhalten.
Obwohl vor allem die Kontra-Argumente wortreich vorgebracht wurden - «gewaltige Mehrarbeit für die Verwaltung, unbeliebige Umtriebe, beträchtliche Kosten für Papierkrieg, die Aussendörfer laufen Gefahr ihre Behördevertreter zu verlieren›› - erteilte die Versammlung dem Gemeinderat mit 104 gegen 24 Stimmen den Auftrag, die nötigen Vorkehrungen für die Einführung der Proporzwahlen an der Urne zu treffen und ein Reglement auszuarbeiten.
Spannung war für die Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 1972 angesagt. Es knisterte im Ochsensaal, als der Gemeindepräsident das Traktandum «Beschlussfassung über die Einführung der Urnenwahlen und bei Zustimmung, Genehmigung des Urnenwahlreglements» ankündigte. Da die Stellungnahme des Gemeinderates in einem Rundschreiben an alle Haushaltungen hinlänglichdargelegt worden war, wurde auf weitere Ausführungen verzichtet.
ln diesem Rundschreiben hatte sich der Gemeinderat um Ausgewogenheit bemüht. Als Vorzüge hob er die breitere Auswahl der Kandidierenden und die verbesserte Stimmbeteiligung hervor. Als Nachteile wurden ins Feld geführt, dass kleinere Dörfer ihre Vertretungen im Gemeinderatverlieren könnten, und dass das neue WahIsystem «sehr kostspielig» sei. Wiederum stelIte aber der Gemenderat keinen Antrag.ln der äusserst lebhaft geführten Diskussion meldeten sich Gegner und Beführworter in abwechselnder Reihenfolge zu Wort. Schliesslich setzten sich die Pro-Argumente durch - breitere Auswahl der Kandidierenden höhere Stimmbeteiligung, proportionale und somit gerechte Sitzverteilung auf die politischen Parteien - und die Versammlung stimmte der Einführung des Proporzwahlsystems mit 76 gegen 62 Stimmen zu.
Gemäss dem beschlossenen Wahlreglement wurden bis ins Jahr 1997 an der Urne acht Gemeinderatsmitglieder nach dem Proporzwahlverfahren und die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident nach dem Majorzverfahren gewählt. Die Vizegemeindepräsidentin oder derVizegemeindepräsident wird auch heute noch an der Gemeindeversammlung aus den gewählten Gemeinderatsmitgliedern im Majorzverfahren erkoren.
lm Jahre 2001 wurde erstmals nur noch ein siebenköpfiger Gemeinderat gewählt.