Landvögte und Oberamtmänner - Handfeste

Mit dem Fall der Burg im Jahre 1388 waren Schloss, Stadt und Herrschaft Nidau bernisch geworden. Der 1393 auf dem Friedhof Jegenstorf geschlossene Ausscheidungsvertrag mit Solothurn hat diese Neuordnung der Dinge bestätigt, Als erster bernischer Landvogt auf dem Schloss Nidau amtete ab1388 der Eroberer Peter Balmer. Ihm folgten 85 weitere Landvögte und vier Oberamtmänner, bis schliesslich die bernische Staatsverfassung durch die französische Revolution aufgehoben wurde.


Der Übergang an Bern bedeutete für das Städtchen wie die Landschaft den Anbruch einer geordneten Zeit. Die für das städtische Leben wichtigsten Rechtsvorschriften waren in einer Handfeste (in Nidau später meist Freiheitsbrief genannt) schon während der Grafenzeit festgelegt und von den Bernern 1388 und 1399 bestätigt worden. 1425 kam Nidau nochmals in den Besitz einer neuen Handfeste. Da diese, wie die vorangehenden (vielleicht infolge der häufigen Stadtbrände) verlorenging, wurde sie 1448, 1548 und 1594 in den wichtigsten Bestimmungen unverändert von den Bernern neu ausgestellt.

Die letzte Handfeste hatte bis über die Franzosenzeit hinaus Geltung und wurde letztmals auf Ersuchen Nidaus von Schultheiss und Rat des Kantons Bern 1804 bestätigt.

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