Müntschemier unter bernischer Herrschaft
Seit diesem 27. Oktober 1474 gehört nun auch Müntschemier als bisheriger Teil der Herrschaft Erlach ununterbrochen zu Bern. Wie eilig es Bern mit der Annektierung dieser Eroberung hatte, ergibt sich daraus, dass es schon ein Jahr später Erlach sein Herkommen, seine bisherigen Freiheiten und Rechte bestätigte, ungeachtet der erst noch bevorstehenden Friedensregelung mit dem Hause Savoyen und der Stellungnahme Freiburgs. Kaum war sie der Herrschaft Berns eingegliedert, hatte die Grafschaft
auch schon ihren Tribut an die Kriegsdienste zu leisten. Vorgängig der Schlacht bei Murten stiess eine stärkere feindliche Abteilung bis in die Moosgegend bei lns vor, wo sie die örtliche Gegenwehr in die Flucht schlug. ln der Schlacht selbst fielen schweizerischer seits nach einem glaubwürdigen Bericht insgesamt 410 Mann, von denen rund ein Drittel, nämlich 120 Mann aus der jüngsten Herrschaft Berns, der Grafschaft Erlach stammten. Mit diesem verhältnismässig hohen Anteil hatte sie die ihr auferlegte und gewiss nicht unwillkommene Verbindung mit Bern mit einem hohen Blutzoll besiegelt. Die Erlacher, Stadt und Land, haben seither bis auf den heutigen Tag ihre Ergebenheit und Treue Bern gegenüber stets unter Beweis gestellt.
lm Frieden vom 16. August 1476 zu Freiburg ging es zur Hauptsache um die Regelung der durch den Krieg aufgeworfenen Fragen mit dem bisherigen Landesherrn, dem Hause Savoyen, dem ja die Grafschaft Erlach gehört hatte. Sämtliche Lehen, die Savoyen an das burgundische Haus Châlon vergeben hatte, fielen nun an die Eroberer.
Die Erbschaft aus den Burgunderkriegen hatte die Eidgenossen hintereinander gebracht. lm Stanser Verkommnis von 148l gelang es Niklaus von der Flüe, die Parteien zu einem Friedensschluss zu bewegen. Nicht geregelt werden konnten dabei die rechtlichen Besitzverhältnisse der im Westen eroberten Gebiete von Aigle, Erlach, Illingen (FR), Murten, Orbe, Grandson und Echallens. Bern und Freiburg beanspruchten sie für sich; die übrigen Orte der alten Eidgenossenschaft dagegen forderten sie als gemeinsames Eigentum heraus. Diesen Anspruch leiteten sie von ihrer Teilnahme an den Burgunderkriegen ab. Nach langwierigen, umständlichen Verhandlungen erreichte 1484 der Bischof von Basel, dass die strittigen Gebiete Bern und Freiburg übertragen wurden gegen Erlegung einer Entschädigung von 20000 Gulden an"die leer ausgegangenen Miteidgenossen. Und schliesslich regelten die beiden Stande Bern und Freiburg die Teilung der ihnen nun endgültig zugefallenen Gebiete. Bern kam nun auch rechtlich in den ungeschmälerten Besitz der bereits seit zehn Jahren
besetzten Grafschaft Erlach. Damit fiel der Stadt Bern, der bereits der weitaus grösste Teil des heutigen deutsch-bernischen Gebietes gehörte, die Gerichtsbarkeit, aber auch die Verfügungsgewalt über Grund und Boden zu, soweit nicht Dritte urkundlich Rechtsansprüche geltend machen konnten, wie beispielsweise das Kloster St.Johannsen.
Wegen der Zuteilung des Murtenbiets konnten sich die beiden Parteien nicht einigen. So kam es, dass dieses Gebiet in der unerfreulichen gemeinsamen Herrschaft beider Stände verblieb, indem sie sich in der Verwaltung alle zwei Jahre durch den Wechsel ihrer Landvögte ablösten, ein Zustand, der erst 1803 einer neuen Regelung, nämlich der noch heute gültigen Platz machte.
So sind in der geschichtlich überblickbaren Zeit ungefähr während drei Jahrhunderten die Grafen von Neuenburg, Neuenburg-Nidau, gefolgt von den Savoyern und Burgunderfürsten, die mehr oder weniger unumschränkten Herren über die Grafschaft Erlach gewesen. Seit 1474 ist Bern als unumschränkter und unangefochtener Landsherr an der Macht. Am 24. Oktober 1976 waren es 500 Jahre.