Ein Müsterli aus Kappelen

Bis etliche Jahre nach Beendigung der ersten Juragewässerkorrektion gab es in Kappelen den meisten Dorfwegen entlang Wassergräben und in den ehemaligen Wasserläufen der Aare Sümpfe und Glunggen. Darin lebten und gediehen die Frösche gar herrlich. Hinter der Kirche befand sich auch eine solche Giesse, aus welcher die Frösche ihre Konzerte gar mächtig ertönen liessen. So kam es manchmal vor, dass an Sommertagen ihr Quaken die Predigt arg störte. Deshalb musste der Siegrist oder einer der Nachtwächter bei der Giesse herumspazieren und von Zeit zu Zeit einige Steine ins Wasser werfen oder mit einem Stock in die Flut schlagen, um sie zum Schweigen zu bringen. Wurden sie so in ihrem Konzert gestört, dann verschwanden die Sänger für einige Zeit in der Tiefe und die Predigt konnte in Ruhe zuende geführt werden.

Schwellenbauten

Neben den grossen, für die Behebung des Übels leider erfolglosen Massnahmen erwiesen sich Schwellenbauten und Grabarbeiten als tauglich, den ärgsten Schaden zu verhindern, Ausbrüche der Aare zu unterbinden oder doch für raschen Abfluss der Wassermassen zu sorgen. Während Jahrhunderten war deshalb das Schwellen das einzige Mittel, wenigstens eingreifen zu können, den Naturgewalten die Stirn zu bieten und nicht tatenlos zuschauen zu müssen.

Das Schwellen zur Zeit vor der ersten Juragewässerkorrektion musste immer als Gemeindewerk (Fronarbeit) geleistet werden. Es bedeutete, gemessen an den heutigen Verpflichtungen, eine geradezu ungeheuerliche Last, musste doch der Bürger während der Zeit der grossen Überschwemmungen in den Jahren 1843, 1851, 1852, 1864 und 1865 jährlich an 30-50 Tagen Schwellengemeindewerk leisten. Dass daneben noch Gemeindewerk im eigentlichen Dorfbezirk, z.B. an Wegen, Zäunen, Dorfbach und Gräben, die nicht im Überschwemmungsgebiet lagen, zu leisten war, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Auch die höher gelegenen Gemeinden wie Grossaffoltern und bis nach Schüpfen und Radelfingen hinauf waren zur Mitwirkung in Form von Holzlieferungen und Fuhrungen durch das Wasserpolizeigesetz verpflichtet. Sie wurden durch den Landvogt, später durch den Statthalter aufgeboten.

Wenn die schwellenpflichtigen Dörfer ihre Schutzwehren erstellten, handelten sie gelegentlich nach dem Grundsatz «Jeder ist sich selbst der Nächste» und bauten ihre Schwellen so, dass bei Hochwasser die Fluten über das Land des lieben Nachbarn fliessen mussten. Es kam deshalb immer wieder zu Klagen, welche der Landvogt meist an Ort und Stelle erledigte. Solche Händel entstanden z.B. im Jahre 1704 zwischen den Gemeinden Büetigen, Studen und Schwadernau. Der Landvogt wurde von oben herab angewiesen, sie anzuhören und.. .«trachten, sie in Fründlichkeit zu vergliechen.»