Das zweite Schulhaus
Auch hier nehmen wir am besten wieder einen Brief von Schulkommissar Bachmann zu Hilfe, datiert mit: Messen, 6. Juli 1835. Dieser sehr um das Schulwesen besorgte Pfarrer, als solcher von 1831 bis 1835 in Lengnau tätig, war bereits nach Messen übersiedelt. Sein Schreiben sollte vor allem eine Staatssubvention an den Schulhausbau bewirken und lautete wie folgt:
Hochgeehrte Herren!
Im verflossenen Spätjahr hat die Gemeinde Lengnau zur Förderung ihres Schulwesens den Entschluss gefasst, ein neues. den Bedürfnissen der Gegenwart und der Zukunft entsprechendes Schulgebäude auszuführen. Bereits hat der Bau desselben begonnen nach dem hier beiliegenden Plan, und ist so weit gediehen, dass zuverlässig im nächsten Winter wenigstens die Oberschule in demselben wird unterrichtet werden können.
Die Gemeinde Lengnau nimmt nun die Freiheit, durch mich, als Schulkommissar, Ihnen einen Plan des neuen Schulgebäudes und einen Devis über die Kosten, die dasselbe der Gemeinde verursacht, einreichen zu lassen. Anbei soll ich Ihnen die Bitte derselben vertragen, ihr bei diesem Bau durch eine gütige Beisteuer Ihr landesväterliches Wohlgefallen an diesem Werk erzeigen zu wollen.
Der Unterzeichnete, in genauer Kenntnis von allem, was die Gemeinde seit bald drei Jahren zur Förderung des Schulwesens und für besseren Jugendunterricht that, wie sie zum Beispiel die Lehrerbesoldung fasts ums dreifache erhöht, durchgängige Sommerschule beschlossen und endlich, um hernach ungehindert andere wesentliche Verbesserungen vornehmen zu können, diesen Bau unternahm, der auf ca. 21 000.- Franken zu stehen kommt, kann nicht anders, als Ihnen diese Gemeinde, die, wenn der gute Geist ferner in ihr wehen wird, der sie seit einiger Zeit beseelt, eine der besten unserer Republik zu werden Hoffnung geben kann, angelegenlichst zu gütiger Unterstützung und daheriger Ermunterung im begonnen Werk zu empfehlen.
In zuversichtlicher Erwartung, keine Fehlbitte gethan zu haben verharre mit Hochachtung
Messen, 6. Juli 1835 Der Schulkommissar des Bezirks Büren Bachmann, Pfarrer
Der Bau wird mit 80 Fuss Länge und 40 Fuss Breite angegeben, also etwa 24 mal 12 m, enthaltend Parterre und zwei Obergeschosse. Von den Kellergewölben wird nichts erwähnt, dagegen aber, dass der Bau mit 54 Fenstern versehen sei, was bei der Subventionsberechnung als etwas übertrieben angesehen wird. Folgende Räumlichkeiten sind aufgezählt: eine Landjägerwohnung, ein Wachtzimmer, ein Raum für die Feuerspritze, zwei grössere und eine kleinere Wohnung für die Lehrkräfte, drei Schulzimmer und ein Versammlungslokal. Die Aborte waren in einem ebenfalls dreigeschossigen Anbau auf der Nordseite untergebracht, zugänglich von jeder Etage. Die Abrechnung ergab nach einer Aufstellung vom 14. September 1835 eine Summe von 21 109.25 Fr. Der Berechnung für die Subvention lag eine Schätzung des kantonalen Baudepartementes zugrunde. Subventioniert wurden nur die reinen Schulhauskosten, geschätzt auf 18 000.- Fr. und ergab eine Zusicherung von 1800 Fr., fällig nach Beendigung der Bauarbeiten.
Am 29. Oktober ersuchte die Gemeinde um einen Vorschuss von 900.- Fr. Ob dieser Bitte willfahren wurde, kann nicht festgestellt werden.
Jeremias Gotthelf nannte in seinem Büchlein «Dr. Dorbach der Wühler» das Lengnauer Schulhaus ein prächtiges an den Tagen, an welchen darum herum aufgeräumt sei!
1870 wurde eine Lehrerwohnung in ein Schulzimmer umgebaut, damit eine vierte Klasse untergebracht werden konnte.
1887 wurden auch die restlichen Wohnräume aufgehoben und alle drei Stockwerke für Schulzwecke eingerichtet. Die Kosten für diesen Umbau betrugen 6985.70 Fr. Das weitere Schicksal dieses Gebäudes dürfte bekannt sein. Nach der Erstellung der Schulhausanlage gegenüber dem Gasthof «Bären» (siehe nächster Abschnitt), übernahm die Gemeindeverwaltung nach und nach die frei werdenden Räume, um sie nach jeweiligem Umbau für ihre Zwecke einzurichten. Der letzte Umbau, der etappenweise in den vergangenen Jahren durchgeführt wurde, kostete rund 250 000 Fr. Wegen Platzmangel musste jedoch 1971 bis 1972 nochmals eine Klasse im nunmehrigen Gemeindehaus untergebracht werden.