Das Gericht Lengnau
Über das Gericht Lengnau können wir im Regionenbuch Seeland 1784 Band Aarberg-Büren folgendes lesen:
Das Gericht Lengnau ist von dem anderen Theil des Amtes Büren abgesondert, liegt am Fusse des Leberberges, und wird von dem Gebiet des Bischofs von Basel und des Standes Solothurn umgeben. Beide Theile liegen in der Landschaft Seeland, das Gericht Wängi aber gehört zu dem Landgericht Zollikofen und wird durch den Bucheggberg gröstentheils vom Amt Büren abgeschnitten.
Der Oberamtmann hat seinen Sitz im Amthaus zu Büren. Er führt den Titel Schultheiss. Er ist Präsident aller Versammlungen der Magistraten dieser Stadt, so wie auch aller Gerichtstellen und Chorgerichte seines Amtes. Wenn er sich aus dem Amt begiebt, so erwählt er selbst einen ihm beliebigen Amtsstatthalter aus der Zahl der 12 kleinen Räthe.
Der Landschreiber ist allzeit in Büren wohnhaft, hat aber keine obrigkeitliche Behausung. Er führt die Feder bei den Oberamtlichen Audienzen und an allen Gerichtsstellen des Amtes. Er geniesst auch ausschliesslich das Stipulationsrecht im ganzen Amt.
Der Grossweibel ist zugleich Amtsweibel und betreut als Abwart die Gefangenen. Die Vorrechte der Landeshoheit und das damit verknüpfte Militärwesen sowie die obere Polizei verwaltet der Oberamtmann zu Büren in dem ganzen Umfange seines in dem Seeland liegenden und zur alten Herrschaft Büren gehörenden Amtes allein Militär 1 Infanteriebataillon samt Offizieren und eine Kompagnie Dragoner, welche wegen ihren treuen Diensten mit einer besonderen Uniform ausgezeichnet sind.
Das Landgericht besteht aus den 12 Rathsgliedern der Stadt Büren, ferner Ammann und Statthalter von Oberwil, Lengnau, Rütti, Arch, Leuzigen und Diessbach, nebst dem Weibel von Dozigen.
Der Burgermeister von Büren führt das Präsidium und der Landsehreiber die Feder. Es versammelt sich vor dem Rathaus zu Büren unter freiem Himmel, der Platz aber wird alsdann mit Schranken versehen. Wenn es um die Hinrichtung eines Uebelthäters geht, so wird am Tage vor der Ausführung demselben sein Vergehen nebst dern Todesurtheil vorgelesen und von dem versammelten Landgericht die Vollziehung des Urtheils befohlen. Flüchtige werden 3 mal vorgeladen, dann werden sie mit Leib und Blut der Obrigkeit zubekannt.
Die niederen Gerichte: Der Oberamtmann ist Civilrichter und verfügt über die niedere Polizei.
Das Kirchspiel Lengnau: Collatur Bellelay. Das Kloster Bellelay aber vergibt die Pfarrey Lengnau selbst.
Das Gericht Lengnau: Dem Chorgericht Büren gehören die Pfarrer als Beisitzer an.
Das Gericht Lengnau (hier im Sinne von Gemeinde) gehört militärisch zu Büren, die obere und niedere Polizei und die Criminal- und Civilgerichtsbarkeit liegen beim Oberamtmann. Das Chorgericht tagt unter dem Oberamtmann von Büren. Dessen Stellvertreter ist der Ammann von Lengnau, Aktuar der Pfarrherr von Lengnau, dazu 8 Chorrichter und der Chorweibel. Collatur - Kloster Bellelay. Eine Schule.
Grenzen: gegen Mitternacht und Abend (Norden und Westen) das Bistum Basel, gegen Morgen und Mittag (Osten und Süden) Grenchen in der solothurnischen Vogtei Lebern. Sechs Stunden von Bern, eine Stunde von Büren.
Waldungen: Ein Theil des bernischen Antheils am Breitholz, der Obrigkeit gehörend, ein Eichwald, der Gemeinde gehörend, ob dem Dorf gegen den Itenberg. Stille Wasser (Seen, Weiher): keine.
Fliessende Wasser: Der Leugenenbach entspringt in bischöflichem Gebiet, läuft durch Lengnau in solothurnisches Gebiet und in die Aare. Zwei Bäche entspringen im Dorf und ergiessen sich in die Leugenen.
Brücken: über die Leugenen eine kleine Brücke und ein Steg, beide auf der Strasse nach Büren.
Damit haben wir also etwas über die Organisation im Amt Büren vernommen und die Stellung des <<Gericht›› (Gemeinde) Lengnau zum Amtsbezirk, dazu eine kleine Umschreibung der Gemeinde.