Übernahme der Wasserversorgung

Die Feuerwehr ist eine Angelegenheit der Einwohnergemeinde. Sie ist zwangsläufig daran interessiert, ein funktionierendes und gut ausgebautes Hydrantennetz zu besitzen und zu unterhalten. Wenn nun aber die Einwohnergemeinde nicht Besitzerin der Wasserversorgung ist, treten da Schwierigkeiten auf. Darüber können wir bereits im Gemeindeprotokoll von 1947 lesen.

Die Übernahme zögerte sich dann trotzdem noch bis 1965 hinaus. Dem Protokoll der Gemeindeversammlung von 1965 entnehmen wir:

«Orientierung und Beschlussfassung betreffend Übernahme der Wasserversorgung:  Vom verwaltungstechnischen Standpunkt aus wäre es sehr begrüssenswert, wenn die Einwohnergemeinde die WV übernehmen würde. Die heutigen Verhältnisse gewähren nur einem Burger das Mitspracherecht, während sämtliche Einwohner den von der Bürgerversammlung festgesetzten Wasserzins bezahlen müssen. Nach der Ausarbeitung und Genehmigung der Ortsplanung sollten die einzelnen Zonen auch erschlossen werden; die Einwohnergemeinde kann aber der Burgergemeinde keine diesbezüglichen Befehle erteilen. Die Löschwasserversorgung ist so oder so Aufgabe der Einwohnergemeinde. Gegen entsprechende Entschädigung würde natürlich die Burgergemeinde auch dieses Problem lösen. lm neuen Wasserreglement der Burgergemeinde ist eine Hydranten-Entschädigung von Fr. 200.- pro Hydrant und Jahr vorgesehen. Rechnet man bei Abschluss des Ausbaus mit 70 Hydranten, so würde sich nach einer Zeitdauer von 30 Jahren die ansehnliche Summe von Fr. 420 000.- ergeben; trotzdem aber hätte der Nicht-Burger kein Mitspracherecht. Nach all diesen Erwägungen hat der Gemeinderat beschlossen, der Gemeindeversammlung die Übernahme der WV zu beantragen, obschon man sich bewusst ist, dass etwa der Wasserzins auf keinen Fall herabgesetzt werden könnte. Sicher aber ist, dass durch die Übernahme sehr viele Schwierigkeiten aus dem Weg geschaffen würden»

Laut Gesetz ist eine Einwohnergemeinde – bei Verzicht seitens der Burgergemeinde - verpflichtet, eine Wasserversorgung zu übernehmen.

Mit 46:0 Stimmen wurde dem Gemeinderat die Kompetenz zu Verhandlungen mit der Burgergemeinde erteilt.Zwei Jahre zogen sich die Verhandlungen hin. Nachdem die Burgerversammlung am 28.August 1968 der Abtretung zugestimmt hatte, fand dann am 16.September 1968 eine ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde statt. Dem entsprechenden Protokoll entnehmen wir:

«Beschlussfassung über den Kauf der WV von der Burgergemeinde Dotzigen. Schon seit etlichen Jahren haben sich Burger- und Gemeinderat um die Abtretung resp. Übernahme der WV an die Einwohnergemeinde bemüht. Durch zwei negative Burgerversammlungs-Beschlüsse wurden die Vorarbeiten jeweils wieder gebremst, was die Behördenvertreter jedoch nicht hindern konnte, die Besprechungen und Verhandlungen fortzusetzen. So liess man u.a. durch das neutrale Ingenieur-Büro Emch & Berger, Solothurn, eine Sachwertschätzung ausarbeiten, welche dann als Grundstock für die Festsetzung des Übernahmepreises diente. Der Burgerrat, ebenfalls gewillt, das gesteckte Ziel nun endlich zu erreichen, beantragte der Burgerversammlung vom 27.August 1968 die Abtretung der gesamten WV gemäss Offerte des Gemeinderates zum Preise von Fr. 235 000.-; diesem Antrag wurde sodann mit grossem Mehr zugestimmt. Es liegt nun noch an der Einwohnergemeinde, das Geschäft mit einem positiven Versammlungsbeschluss zu einer endgültigen Erledigung zu bringen.»

Mit 50:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmt auch die Einwohnergemeinde zu, die Einwohnergemeinde wurde damit Besitzerin der WV.

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