Instandhaltung der grossen Landstrasse 23.April 1697

Schultheiss und Rät befehlen allen Amtleuten, so auf der grossen route sind, von Nyon über Moudon, Murten, Büren, Wangen bis Schenkenberg, die Gemeinden ihrer Ämter zur Ausbesserung der Landstraße anzuhalten,

mit der betreüwung, weilen der geringste aufschueb an solcher reparation unseren zöllen höchst nachtheilig, wann sie ihre bezüchende portion innert monatsfrist nicht behörigermaßen verbeßert haben werden, du, der ambtsmann, selbige in der gemeinden cösten verrichten lassen werdest; dies, damit die frömbden führleüt und maulthiertriber wegen der bösen straßen nit veranlaßet werden, hiesige routes zu nachtheil unserer zöllen abzemeiden.

(ssRQ Bern 9,teil 2; 535)