Die Wirren der Reformation

Wie bereits erwähnt, war Peter Mikeler der letzte in Dotzigen wohnhaft gewesene Pfarrer. Ob und wie weit er noch Amtsträger war, ist ungewiss, jedenfalls war Mikeler bereits reformiert. Von allen Dotzigen-Pfarrern interessiert uns am meisten Gerold Aregger, dem Namen nach wohl ein gebürtiger Luzerner. Er gehörte zu den Pfarrern, welche für die Erneuerung der Kirche eintraten und 1528 die Schlussreden der Berner Reformation unterschrieben. Sein Name (Geroldus Ariker, curat zu Totzingen) steht da neben dem des damaligen Diessbacher Pfarrers, Benedictus Tschamperli.

1548 wurde Aregger selbst in Diessbach Pfarrer. Aregger war also ein wackerer Streiter für Gottes Wort. Er machte es nicht wie andere, die lieber keine eigene Meinung hatten, sondern sich nach der Meinung der Herren in Bern richteten, so wie etwa der damalige «Kilchher» zu Arch, der die Schlussreden der Reformationsdisputation nicht unterschreiben wollte, mit der Begründung: «Will nit disputieren, sondern was sich mit göttlicher schrift findet, und miner heren halten, will er ouch halten»

Aregger trat gegen kirchliche Missbräuche schon auf, als man sich mit der Kritik noch den Mund verbrennen konnte. Noch im Januar 1525 erschien ein Mandat der katholischen Stände, das auch von Bern unterzeichnet wurde, in welchem nach scharfen Sticheleien gegen die Anhänger Luthers und Zwinglis, die katholischen Einrichtungen wie die Fastenordnungen, Beichte und Marienverehrung anerkannt wurden und sogar die Lehre vom Fegefeuer betont wurde.

All das sollte in der Wortverkündigung nicht angetastet werden. So wurde denn unser Geroldus Aregker,wie er in den Ratsakten genannt wird, vom Pfarrer an der Liebfrauen-Wallfahrtskirche in Büren beim Rate verklagt.

Nach der Predigt, welche Müller am Tage von Maria Verkündigung gehalten, habe ihm Aregger, der offenbar unter den Zuhörern gewesen war, vor dem Schultheissen Gilyan Sibold von Büren gesagt, «er hette lutter luginen gepredigt». Die «Luginen» waren offenbar das, was Müller von der Maria gesagt hatte. Der Rat suchte beiden Pfarrern gerecht zu werden und erklärte, Aregger habe sich vor dem Rat mit der «gschrift» (Bibel) entschuldigt, Müller aber habe in der Predigt nicht gefehlt.

Die Klagen beider wurden abgewiesen mit der Ermahnung, es möge «fürderhin jegwädrer in seinem kilchspil predigen und belyben». Wahrscheinlich gab es auch in Dotzigen Leute, denen die reformatorische Einstellung Areggers nicht passte, denn zu gleicher Zeit werden laut Ratsmanual «die von Totzigen berüfen», ihrem Kilchheren die geschuldeten Abgaben, wie «vassnachthüner» und Allmendnutzung, zukommen zu lassen.