Über einen totgeschlagenen Rapperswiler und über eine Rapperswiler Hebamme

mittelalterliche Geschichte 

Die erste dokumentiert einen Konflikt um Leib und Leben.
Die zweite listet den Lohn einer Rapperswiler Hebamme auf.

ln den Berner Ratsmanualen ist die Rede von Peter Zülli, Burger zu Bern, der Clewi (Niklaus) Hug umgebracht hat.
Wie so oft in solchen Fällen, sind die Umstände und der Ort des Verbrechens nicht dokumentiert. immerhin wurde der Fall vor Gericht getragen und eine Familienfehde vermieden.

Am 9. Juni 1392 wird beurkundet: Die Brüder von Clewi, Heini und Peter Hug von Rapperswil, verzeihen Peter Zülli den Totschlag unter der Bedingung, dass dieser nach Rom oder Avignon zum Papst pilgere, um dort Busse und Ablass zu erlangen. Zudem gelobt er alljährlich eineinzweitel Mäss Öl fürs ewige Licht der Leutkirche in Bern zu spenden (Staatsarchiv des Kantons Bern unter Rapperswil, Signatur Stift).

Warum sollte Peter Zülli entweder nach Rom oder Avignon zum Papst pilgern?
Es war die Zeit des Schismas in der Kirche. Zwei Päpste herrschten, der eine in Rom, der andere in Avignon.

Am 19. November 1485 wird im Ratsmanual der Stadt Bern die Besoldung einer Hebamme erwähnt. Sie stammte von Rapperswil. Hebammen berieten und untersuchten Schwangere, waren Geburtshelferinnen und Kinderärztinnen. Nicht überall in den Dörfern, wohl aber in den Städten waren sie zu finden.

Ab 1310 verpflichtete die Kirche Hebammen sogar zur Nottaufe, denn bei der Geburt durften weder Männer noch Pfarrer anwesend sein. Menschen, auch Säuglinge, die starben und nicht getauft waren, konnten nach damaliger Auffassung nicht in den Himmel kommen, lm Ratsmanual von 1485 ist die Besoldung der Hebamme festgehalten:

«Meine Herren haben die Häbamme bestellt, so von Rapperswil ist, järlich umb 15 Pfund, 4 fuder holz, uff den 4 fronfasten* glichlich zu teillen und darzu sol man ir all Jar bevollgen ein rock friburgtuch, des sol man ir ein bekanntnis  geben»

* Das Jahr wurde nach den vier Fronfasttagen in vier Quartale eingeteilt." auf den 6. Sonntag vor Ostern (Februar, März), auf Pfingsten (Mai, Juni), auf den 14. September und den 13. Dezember.