Erläuterung
Treiten liegt am Fusse eines Moränenzuges, der den Nordrand des Grossen Mooses begleitet. Hier führt die Strasse Ins-Aarberg vorbei. Was Treiten heute darstellt, ist das Ergebnis der Wandlungen und Entwicklungen seit der 1.Juragewässerkorrektion. Aber auch aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit von Treiten lässt sich mancherlei berichten, das Interesse verdient.
Aus dem Hochmittelalter
Der Ortsname Treiten soll vom spätlateinisch französischen Wort «trahison››, Verrat herstammen. Nach einer Legende in der Chronik des Bistums Lausanne aus dem beginnenden 13. Jahrhundert soll hier im Jahre 851 der Verrat begangen worden sein. Welcher zur Freveltat beim Blutstein in Ins führte: ein Herr von Tegerfelden erschlug Bischof David von Lausanne.
Dass Treiten eine sehr alte bäuerliche Siedlung ist, geht auch aus der Flurgeschichte hervor, über die Veröffentlichungen von Prof, Georges Grosjean (1958 und 1974) und Dr. Hans Rudolf Egli (1983) vorliegen. Ein Geschlecht «von Treiten» war zunächst leibeigenen, später freien Standes; es wird im 13. und 14. Jahrhundert erwähnt.
Treiten gehörte zur Herrschaft oder Grafschaft Erlach welche auf die Grafen von Fenix und von Neuenburg- Nidau zurück geht und im Zusammenhang mit den Burgunder-kriegen 1474 an Bern gelangte. Die Grafen von Fenis hatten um 1100 das Kloster St. Johannsen gegründet. das später durch Vergabungen von Dienstadligen und Edelfreien auch in den Besitz von Gütern und Rechten in Treiten kam. Als Beispiele mittelalterlicher Urkunden sollen hier zwei wichtige Dokumente kurz vorgestellt werden. in denen von Treiten die Rede ist.
Am 3. März 1221 stellte Papst Honorius lll. dem Abt von St. Johannsen eine Bestätigung der Klosterbesitzungen aus. Die Urkunde ist vom Papst selbst, 14 weiteren Kardinälen und Bischöfen und vom Vizekanzler Wilhelm unterzeichnet, der hier als römischer Notar amtete. lm Rahmen einer langen Aufzählung heisst es: «Auch die Besitzungen und was ihr sonst habt in den Dörfern von Siselen, Treiten, Müntschemier, Lumeringen (Leubringen ?) und Wavre». Die Abtei, deren Besitzungen über das ganze Seeland verteilt waren, blieb selber von Zehnten befreit und durfte Laien und Geistliche, die bei ihr Zuflucht suchten, aufnehmen. Wer diese Rechte verletze. werde «vom heiligsten Leib und Blute unseres Gottes. Herrn und Erlösers Jesu Christi ausgeschlossen» (dh. exkommuniziert) und unterliege «im letzten Gericht der strengsten Strafe». Hingegen wird allen. die diese Rechte bewahren. Der Friede unseres Herrn Jesus Christus gewünscht. «bis sie auch hier die Frucht der guten Tat erlangen und beim strengsten Richter den Lohn des ewigen Friedens finden››. Die gegebene rechtliche Ordnung ist für den mittelalterlichen Menschen also zugleich eine göttliche Ordnung. die er bei seinem Seelenheil nicht antasten darf.
ln einer Tauschurkunde des Abtes Peter von St. Johannsen finden wir 1225 eine weitere Erwähnung von Treiten. Es handelte sich um eine Art mittelalterlicher Güterzusammenlegung, die namentlich den Besitz des Klosters in Gals abrunden sollte. während die Kirche Gampelen andere. entferntere Parzellen übernahm. Es heisst:
«Petrus, von Gottes Gnaden Abt von Erlach, grüsst alle, die dieses Schreiben lesen oder davon Kenntnis nehmen, sowohl in Zukunft als in der Gegenwart .... Die Nachkommenschaft von allen wird davon Kenntnis haben. dass unser Haus zu Erlach den ganzen Zehnten von Gals aus der Stiftung von Ulrich. Graf zu Neuenburg, und seiner Söhne mit Zustimmung und Bestätigung Wilhelms. Bischof zu Lausanne, in dessen Diözese beide Orte gelegen sind, rechtmässig und frei erworben hat und dass der Ort Gals mit allen seinen Zugehörden wie Äcker, Wiesen, Weiden, Wäldern schon lange vorher als zu uns gehörig betrachtet worden ist und dass einzig die Kirche Gampelen ein geringes Besitzlein, mit einem kleinen Zehnten auf besondere Weise verbunden, innerhalb der Grenzen von Gals innehatte. Deshalb sind wir mit dem Ziel des Friedens und der Ruhe beider Kirchen (damit nie Streit oder Kampf sich erheben könnte zwischen den Bauern beider Seiten oder denjenigen , die jetzt den Zehnten eintreiben) und auf den Ratschlag Rudolfs, Graf zu Neuenburg, des Vogtes beider Kirchen, mit Kuno. gegenwärtig Kaplan der vorgenannten Kirche Gampelen, so übereingekommen, dass wir dieser aus dem freien Besitz unseres Hauses drei Jucharten, nämlich eine in Müntschemier und zwei in Treiten, mit allem Recht und Nutzniessung in ewigen Besitz übergeben.... gegen die in Gals gelegenen Güter und Rechte der Kirche Gampelen.„.» Jedoch erlosch damit der Besitz des Klosters St. Johannsen in Treiten nicht. 1284 überliess ihm Ritter Werner Kerro seine Rechte an einer Schuppose in der Dorfmarch von Treiten.