Bendicht Spring von Schüpfen.

In einem zeitgenössischen Bericht schrieb Berchtold Haller, Bendicht Spring, Meyer von Schüpfen, war ein «rycher und ansehnlicher Landmann». Seither wurde diese Aussage von allen Geschichtsschreibern übernommen. Spring hatte den Bauernbund beschworen und war dadurch mit Leuenberger bekannt geworden. Die Leitung des Widerstandes im Seeland lag bei ihm. Auf die Mitteilung des Ammanns von Hofen, daß viel« frömds Volk» (fremde Truppen) komme, ließ er «stürmen» und ging mit einem Teil der Mannschaft zur Gümmenenbrücke. Da Hans Mader bereits dort war mit seinen Leuten, führte er am andern Tag seinen Trupp nach Aarberg in den Tiergarten. Hernach begab er sich zu Leuenberger nach Ostermundigen, wo der Friede geschlossen wurde.

In der Einvernahme gab er zu, dem Hauptmann Abraham von Erlach in Aarberg gesagt zu haben, daß die Bauern erst abziehen würden, wenn die Neuenburger Truppen, die sich dort befanden, ebenfalls heimkehrten. Dazu bekannte er, gewußt zu haben, daß die «Völker» bei Aarberg der Obrigkeit zuziehen wollten. Abraham von Erlach saß dann im Richterkollegium, war somit Ankläger und Richter in einer Person. Als Dekan Josef Zeender zu Schüpfen zum Gehorsam gegenüber der Regierung ermahnte, antwortete Spring, einer gerechten und von Gott eingesetzten Obrigkeit würde er gerne gehorchen. Zur Huldigung in Seedorf durch Seckelmeister von Werd ließ er sich «kümmerlich» herbei. Die Stellung von Pferden zu den Stücken verweigerte er dem Freiweibel anfänglich mit der Bemerkung, man hätte das vor der Huldigung sagen sollen. Er habe den Huldigungseid «zum Frieden» getan, nun sei das ein schlechter Frieden, wenn man jetzt Roß zu den Stücken geben müsse.

Im Gerichtsprotokoll, wie es in den Turmbüchern aufgeschrieben ist, fällt sofort die Einseitigkeit auf. Von der Not des Bauernvolkes steht kein Wort darin. Nicht erwähnt sind die Absatzkrise, der Preiszerfall bis auf ¼ in wenigen Jahren, der finanzielle Verlust des Landvolkes durch den Batzenabruf. Die «Sünden» dagegen sind bis zum kleinen Wortwechsel aufgeführt. Die Brückenbesetzungen waren sicher unzulässig, ein Landfriedensbruch, aber daß die Not des ganzen Standes dazu getrieben hatte, wurde nicht geschrieben. Zudem hatte die Regierung mit der Anrufung fremder Hilfe (Neuenburger) dazu den Anstoß gegeben.

Als Richter amtierte auch Stefan Perret. Wir hören später von ihm im Abschnitt Fuhrwesen, wie er als Landvogt zu Laupen den Fuhrleuten noch die geringe Entlöhnung von 6 Kreuzern für 1 Zug unterschlug. Diese unrühmliche Gestalt half den seeländischen Bauernführer zum Tod verurteilen. Das Gericht sprach in lakonischer Kürze folgendes Urteil:

Bendicht Spring wird wegen vergessener Treue, verübtem Meineid, Ausschließung der anerbotenen Gnade, anderer unerhörter Verbrechen und Mißhandlungen, von Mgh. Rät und Burger zu Recht erkannt: Daß er dem Nachrichter anbefohlen werde, der ihn unten us uff die gewöhnliche Richtstätte führe und ihm daselbst mit dem Schwert den Kopf abschlache.

Am 6. September 1653 (26. August a. St.) wurde das Urteil vollzogen. Mit dem Kopf des seeländischen Bauernführers fiel am gleichen Tag das Haupt von Niklaus Leuenberger.

Die Sage meldet, die Nachfahren Springs hätten ihm heimlich einen Gedenkstein errichten lassen, die Sache sei aber ruchbar und der Stein in eine Brüggstockmauer versteckt worden. Vielleicht wird es aber doch einmal in Schüpfen eine Gedenktafel «Einem Berner Bauern mit tragischem Geschick» geben.