Ein wichtiger Mann: Ulrich Niggeler, der Meier zu Büetigen

Das Kloster Frienisberg verstand es, das Eigentum des verarmenden Ritters Jakob in seinen Besitz zu bringen und durch kluge Bodenpolitik im Laufe der Jahrzehnte noch zu vermehren. Dabei bewirtschaftete Frienisberg die Güter nicht selber, sondern gab sie an fähige Pächter in Lehen. Mit dem Einzug der Grundzinse und Abgaben wurde ein angesehener ortsansässiger Vertrauensmann, der Meier, betraut.

«Gewöhnlich bebauten die Bauern neben einem kleinen Gütlein, das sie durch Rodung erworben, ein Lehengut. Nach allgemeiner Angabe umfasste ein solcher Hof oder Hube ungefähr 40 bis 60 Jucharten. Oft pachteten verschiedene Bauern zusammen ein grösseres Lehen. Einer von ihnen wurde als Trager bestimmt und übernahm die Verantwortung für den gesamten Betrieb››, lesen wir bei Huggenberg, Otiswil. «Der Grundherr gab sein Land zu ewiger und erblicher Nutzung gegen Entrichtung bestimmter Zinse und Leistungen. Das Gut konnte sich also vom Vater auf Sohn und Enkel vererben, sofern der Landmann seine Pflichten erfüllte und das Lehen vorteilhaft bewirtschaftete. Diese Bedingungen waren für beide Teile auf ewige Zeit festgelegt.- Der Bodenzins blieb unveränderlich, selbst wenn es dem Lehenmann gelang, durch vorteilhafte Bewirtschaftung einen grösseren Ertrag herauszuarbeiten. Fiel das Lehen, durch Mangel an Erben oder Verwirkung zufolge Nachlässigkeit an den Lehensherren zurück, konnte dieser bei Wiederverleihung einen grösseren Grundzins verlangen. – Die Geldentwertung brachte dem Bauern, welcher seinen Bodenzins ganz oder teilweise in Geld entrichtete, einen grossen Vorteil, während sie dem Lehensherrn natürlich eine schwere Einbusse bedeutete.»

Wir Heutigen pflegen gerne mit Neid auf die «gute, alte Zeit» zurückzublicken in der Meinung, die Belastung sei damals doch ungemein viel kleiner gewesen. Dem scheint aber gar nicht so gewesen zu sein, denn es war der Zehnten von der Ernte, den man abzuliefern hatte, den Grossen und den Kleinen Zehnten, den Heu- und Emdzehnten, den Weinzehnten, den Blut- oder Jungizehnten von allem Vieh. Dazu kam noch der Ehrschatz, eine Handänderungsgebühr, der Unterhalt der Wege, Strassen und der Wasseranlagen, eine Entschädigung für die Benützung des Waldes und die damals üblichen Frondienste. Die zudem erhobenen Tellen dienten der Armenpflege, welche ab 1571 den Gemeinden überbunden war.

In den Jahrzehnten um die Reformation, nämlich von 1520 bis 1540 versah Untervogt und Meier Ulrich Niggeler das Meieramt für das Kloster Frienisberg. Vater und Grossvater Niggeler hatten an den Burgunderkriegen teilgenommen und waren für ihre Tapferkeit ausgezeichnet worden. Ein Bruder des Ulrich amtete bis Mitte des Jahrhunderts als Amtmann in Dotzigen, während die Tochter Magdalena mit Hans Küng, einem reichen Lehenmann in Ottiswil, verheiratet war. Ulrich Niggeler besass in Büetigen zwei grosse Heimet, eines an der Bachstrasse, das andere am Kilchweg, dazu viel Land zu Lehen von Frienisberg und einen schönen Anteil an Wald im Altholz und im Bühl als Eigen. Von den zwei Söhnen Ulrichs übernahm der jüngere das väterliche Gut in Büetigen, während der ältere, Bendicht, sich mit der Tochter seines Göttis, dem reichen Rudolf Zürcher, Meier in Grossaffoltern, verehelichte. Der Familienname Niggeler darf als Übername oder Spottname für Niklaus betrachtet werden.