Zollstation Nidau

Urkundlich erwähnt wird der Nidauer Zoll erstmals 1287. In der Folge entwickelte sich Nidau zum wichtigsten Stapel- und Umschlagplatz am Bielersee; insbesondere für den Wein- und Salzhandel wurde die Nidauer Ländte zur Hauptzollstätte für das ganze Seeland, später zur wichtigsten Zollstation für den Staat Bern. In der bernischen Zollabrechnung von 1746/47 wies Nidau zum Beispiel mit Abstand die grössten Einnahmen auf, nämlich rund 3530 Pfund, während Aarburg als zweitgrösste Zollstation etwas mehr als 2900 Pfund eintrug. Bis 1798 lag Nidau an der Landesgrenze zum Bistum Basel und (für die wichtige Wasserroute) auch zu Frankreich, deshalb die zentrale Bedeutung als Zollstation. Der nidauische Landvogt hatte zudem das Zoll- und Geleitrecht über den ganzen Bielersee inne. wie weiter unten noch ausgeführt wird. Nebst Nidau gab es in der Landvogtei noch einige kleinere Zollstätten wie zum Beispiel Orpund und Safnern (an der Grenze zum Erguel) sowie die Weinzollstationen Lattrigen und Gerolfingen.

Sowohl für durchgeführte Waren wie auch für Passanten mussten, bis weit in die Neuzeit, bei der Zugbrücke oder an der Schiffsländte jeweils Abgaben gemacht werden. Auf Nidauer Seite der Brücke befand sich der Schlagbaum vor dem Schloss, das Zollhaus stand am andern Ufer der Zihl. Dort befand sich auch der Ländteplatz mit dem obrigkeitlichen Magazin, auch Salz- oder Ländtihaus genannt. Hierher mussten alle Waren zur Kontrolle und Wägung gebracht werden. Die dabei eingenommenen Gebühren kamen den Nidauern zugute - die Zollstation war eine wichtige Einnahme- und Beschäftigungsquelle für das Städtchen.

Der Zoll wurde sowohl unter der Brücke, das heisst von den durchpassierenden Schiffen, wie auch auf der Brücke erhoben. Zahlreiche Städte und Klöster waren dank besonderer Abmachungen von den Zollgebühren ganz oder teilweise befreit, so zum Beispiel die Bewohner der Ortschaften Nidau, Solothurn, Biel. Büren, Erlach, Neuenstadt, Burgdorf, später auch jene von Neuenburg und aus den Dörfern der Vogtei Nidau. Als Gegenleistung für die Zollbefreiung entrichteten die privilegierten Orte und Personen eine jährliche Abgabe. die sogenannten «Brüggarben» oder den «Brüggpfennig». So zogen zum Beispiel die Brüggknechte für die Gewährung der Zollfreiheit von jedem Haushalt in der Stadt Biel jeweils am St. Stephanstag einen Schilling ein. Dasselbe taten sie auch in Nidau:

«Nydau die Stadt und Burgerschaft, zahlten vor dem Jahre 1798 an die Brüggknechte gleich den Bürgern von Biel, am St. Stephanstag den Brüggpfennig, welcher ohngefehr vor einem halben Jahr wieder eingeführt werden sollte, von Nydau aber losgekauft worden.»

Nach der Eingliederung des Bistums Basel verlor Nidau seine Funktion als Grenzort, die Einnahmen aus den Zollgebühren gingen empfindlich zurück. Für den Transport auf der Wasserstrasse blieb Nidau allerdings vorerst Grenzort (Seeweg Nidau-Neuenburg-Yverdon) gegenüber dem preussischen Neuenburg. Endgültig abgeschafft wurden die Zölle erst mit der Gründung des Bundesstaats von 1848.

 

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