Meienried

Meinrieth 1255, Meienriet 1268

Dörfchen und Gemeinde von 13 Häusern mit 88 Einwohnern in der Kirchgemeinde und im Amtsbezirk Büren, südlich vom neuen Aar-Zihlkanal beim Häftli, früher zwischen beiden Flüssen, unmittelbar vor ihrer Mündung auf der Landzunge („der Hölle“) gelegen, ½ Stunde von Büren und 6 ½ Stunden von Bern entfernt.

 Die Gegend gehörte zur Grafschaft Neuenburg und zwar zur Herrschaft Büren. Schon frühe befand sich dort ein Fahr über die beiden Flüsse.

Meienried wird in der Stiftungsurkunde von Gottstatt 1255 zuerst genannt; Graf Stadowe mit all‘ seiner Zubehörde von Orpunt bis Meienried (FRB II 401,409). Die Grafen von Strassberg befreiten 1268 die Abtei St.Johannsen vom Ueberfahrtszoll zu Meienried (FRB II 714)

Am 26.November 1277 wurde hier ein bedeutungsvolles Landgericht abgehalten: Unter Vorsitz des vom Herrschaftsgrafen dazu bezeichneten Freien Cuno von Kramburg versammelten sich Bischof Wilhelm von Lausanne, die Pröpste von Solothurn (Berchtold von Rüti) und von Zürich (Johann Truchsetz von Wildegg), der kaiserliche Notar und Solothurner Chorherr Konrad von Dietzenhofen, die Grafen Hugo und Rudolf von Werdenberg, Heinrich von Buchegg und Wilhelm von Aarberg; die Freien Lüthold von Regensberg der ältere, T von Wädenswyl, Rudolf von Weissenburg, Dietrich von Rüti, P von Kramburg, Heinrich von Jegistorf, Wilhelm und Richard von Corbiers, Heinrich und Cuno von Grünenberg; die Ritter von Hohenfesl, Thorberg, Maggenberg, Roormoos, Senn von Münsingen, Baldwyl, Aarwangen, Sumiswald, Münsingen, Rümligen; die Edlen von Aspermunt, Bodmen und Kienberg und andere mehr. Sie sollten Zeugen sein, wie die Gräfin Anna von Kyburg und ihr Gemahl Graf Eberhard von Habsburg.Laufenburg zur Tilgung ihrer Schulden mit Einwilligung ihres Vetters, des Königs Rudolf, dessen Söhnen Albrecht, Hartmann und Rudolf die Stadt Freiburg im Uechtland, ihr zähringisch-kyburgisches Erbe, um 3400 Mark Silbers verkauften (FRB III.216-219)

1451 procedierten die Johanniter von Buchsee vor dem Rath von Bern mit ihren Leuten um die Pflicht der Weinfuhren. Von alters her sollten nämlich die Gotteshausleute nach dem Herbst den Wein von Meienried bis in das Gotteshaus führen und vor dem Herbst die leeren Fässer und Zu grosse nach Meienried bringen, was aber unrodentlich geschah. Laut Schiedsspruch fiel die erstere Bestimmung weg. (Stettler, Regesten des Männerhauses Buchsee N. 194)

Meienried gehörte in das Gericht Diessbach des Amtes Büren.

Aus Meienried stammt der um die Juragewässercorrection verdiente Dr. Johann Rudolf Schneider. Geboren den 23.Oktober 1804 als jüngstes von 11 Kindern des Wirthes und Seilers Schneider, studierte er in Bern, Berlin, Jena und Paris Medicin und practicirte in Nidau als Arzt von 1828 – 1838, wurde Dr med. 1838, Mitglied des politischen Bundes „Junges Europa“, Bernischer Regierungsrath (Director des Jnnern) 1838-1850; wiederholt Gesandter zur Tagsatzung und ihr Vicepräsident während des Sonderbundkrieges. Bei dem Sturz  der Radicalen trat Schneider in das Privatleben zurück, wurde gleich zum Jnselarzt ernannt, welche Stellung er 30 Jahre inne hatte, Grossrath 1834-1868, Nationalrath 1848-1864, Mitglied der bernischen medicinischen Gesellschaft und ihr Präsident seit 1859. Er starb den 14. Januar 1880. Ueber seine Verdienste um die Entsumpfungen, unter welchen auch sein Heimatdörfchen so sehr gelitten. Artikel Bielersee

 

Etymologisch

Siehe Mei(en). Hier wohl am ehesten eine Bildung mit einem  ahd. PN zum Stamm *mag- (vgl. die in SG im 8.Jh. bezeugten Formen  Maje, Maio, eio u.ä.;Socin Mhd Namenbuch, 152 und 195; Förstemann I, 1067 f. Kaufmann, Ergänzungsband , 242)

Dfie Mehrzahl der Belege stellt sich zu schwzd. Mei, Mei(en) mit <Monatsname Mai, Maibaum, Blumenstrasuss, mhd. Mei(g) e m.entlehnt aus lateinisch Mäius, das nach dem Jupiter Maius, dem Wachstum bringenden Gott, benannt ist. Die Bedeutung dieses Monats für den Menschen und das Wachstum in der Natur kommt in zahlreichen Bauernregeln, Volksbräuchen und Terminen zum Ausdruck. In FINN kann das Wort u.a. sonnige, früh grünende oder ab Mai genutzte Landstücke bezeichnen.